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Masken bleiben im ÖPNV Pflicht
STUTTGART. Ohne Aussprache hat der Landtag die neue Corona-Verordnung zur Kenntnis genommen. In der 14. Auflage infektionsschützender Maßnahmen in öffentlich zugänglichen Innenräumen wird empfohlen, eine Maske zu tragen und Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Verpflichtend ist die Maske für Fahrgäste und Personal im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie für Personal in Arztpraxen und weiteren medizinischen Einrichtungen. Auch in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sind Masken obligatorisch.
Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es auch. Diese gelten für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr oder für Menschen mit Gesundheitsproblemen. Ausnahmen von der Testnachweispflicht gibt es für Polizei und Feuerwehr oder für Besuchende und Begleitpersonen im Rahmen eines Notfalleinsatzes sowie der Sterbehilfe.
Quelle/Autor: Rainer Lang