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NS-Raubgut: Die Schiedsgerichtsbarkeit soll 2025 die Arbeit aufnehmen
Berlin/Stuttgart. Vergangene Woche fand das 21. Kulturpolitische Spitzengespräch in Berlin statt. Dort haben sich die Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne), die Kulturminister und -senatoren der Länder sowie die Vertreterinnen der kommunalen Spitzenverbände auf die Grundlagen zur Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut verständigt.
Olschowski: Anliegen der jüdischen Verbände wurden aufgenommen
„Mit dem heutigen Beschluss verbessern wir die Umsetzung der Washingtoner Prinzipien in Deutschland und ziehen wichtige Schlüsse aus den im März 2024 veröffentlichten ‚best practices‘“, so Roth. „Vor allem stärken wir die Einbindung der Opfer und ihrer Nachfahren von NS-Raubgut in das Entscheidungsgremium und ermöglichen nun eine einseitige Anrufbarkeit.“
Auch Baden-Württembergs Kulturministerin Petra Olschowski (Grüne) kommentiert: Mit der Schiedsstelle werde mehr Rechtssicherheit geschaffen, sagt sie. „Wichtige Anliegen der jüdischen Verbände wurden aufgenommen – etwa die einseitige Anrufbarkeit der Schiedsstelle und die Verbindlichkeit der Entscheidung.“ Ziel bleibe es aber, mit den Nachkommen und Erben bereits vor einer Anrufung der Schiedsstelle faire und gerechte Lösungen zu finden. „Dazu wollen wir die Provenienzforschung an unseren Museen und Einrichtungen weiter vorantreiben.“
Die neue Schiedsgerichtsbarkeit soll 2025 die Arbeit aufnehmen
Das neue Schiedsverfahren gehe deutlich über das bestehende Mediationsverfahren der Beratenden Kommission hinaus, so auch der Vorsitzende der Kulturministerkonferenz, Timon Gremmels. Spätestens nach drei Jahren soll es unabhängig evaluiert werden. „Kein öffentliches Haus soll sich künftig noch mit NS-Raubgut schmücken“, sagt Gremmels.
Das Schiedsverfahren steht auch für Ansprüche gegen Private offen, sofern diese dem Schiedsverfahren beitreten. Die Schiedsgerichtsbarkeit soll 2025 die Arbeit aufnehmen. Der Sitz der Schiedsgerichte und Arbeitsort der Schiedsstelle werden noch festgelegt. Das Verfahren ist für Antragstellende und Kulturgutbewahrende Einrichtungen kostenfrei.