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Tonkünstlerverband

Musikschulen fordern finanzielle Unterstützung

Der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg wurde in diesem Jahr 75 Jahre alt. Der Zusammenschluss für alle Musikberufe steht gut da, muss aber auch mit zahlreichen Herausforderungen umgehen. Auch die Nachwuchsakquise ist ein Thema.

Ralf Püpcke ist Geschäftsführer des Tonkünstlerverbands Baden-Württemberg.

Wolf-Peter Steinheisser)

Stuttgart. Wenige Jahre nach dem Krieg, 1949, gründeten rund 30 engagierte Musiklehrer und Musiker den „Landesverband Baden-Württemberg Deutscher Tonkünstler und Musiklehrer“. Ziel war es, künstlerische Lobbyarbeit zu leisten und die Pädagogen und Künstler im Bereich Musik zu stärken. Mittlerweile zählt der Tonkünstlerverband (TKV) Baden-Württemberg unter dem Dach des Deutschen Tonkünstlerverbands (DTKV) 2300 Mitglieder.

TKV hat einen Leitfaden zu Honorarstandards herausgegeben

„In Baden-Württemberg stehen wir noch ganz gut da“, sagt Verbandsgeschäftsführer Ralf Püpcke. „Aber die Mitgliederzahlen stagnieren derzeit, auch auf Bundesebene. Insbesondere jüngere Leute identifizieren sich heutzutage weniger mit einem Verband oder Verein.“ Unlängst feierte der Verband sein Jubiläum, das mit einer Konferenz der Regionalvorsitzenden und der Mitgliederversammlung eingeläutet wurde. Dabei wurden „wichtige Weichen gestellt“ so Püpcke. So sollen etwa die Serviceleistungen ausgebaut werden, darunter auch die Online-Seminare zum Thema Honorarstandards, zu denen der TKV einen eigenen Leitfaden erarbeitet hat.

„Unsere Branche hat die Corona-Pandemie in besonderer Weise getroffen. Wie in allen künstlerischen Branchen sind auch unsere Mitglieder oft in prekären Beschäftigungsverhältnissen“, sagt Püpcke. Die Pandemie habe aber auch positive Energien freigesetzt. „Der Staat hat erkannt, dass dieser Bereich unterstützt werden muss und auch das Thema Honorarstandards hat dabei eine komplett neue Dynamik bekommen.“ Das heißt konkret: Ab Juli sollen professionelle freie Kreative eine garantierte Mindestvergütung bekommen, wenn sie für Empfänger von Fördermitteln auf Honorarbasis arbeiten – vorausgesetzt der Finanzierungsanteil des Bundes beträgt mehr als 50 Prozent.

Das Herrenberg-Urteil ist ein Problem für Musikpadagogen

Während die Initiative von Roth in der Kulturbranche uneingeschränkt begrüßt wird, stellt das Herrenberg-Urteil, das neue Regelungen zur Soloselbstständigkeit definiert, für die Musikpädagogen ein Problem dar. „Einerseits begrüßen wir es schon, dass es für unsere Lehrkräfte Festanstellungen geben soll, das war ja seit Jahren für viele ein gewünschtes Ziel“, so Püpcke. „Aber es gibt eben auch eine nicht unerhebliche Anzahl von Musikschaffenden, die weiterhin gerne lieber einen freien Honorarvertrag hätten und nicht weisungsgebunden sein wollen.“ Deshalb plädiert der Bundesverband DTKV dafür, das duale System in der Musikausbildung mit festangestellten wie freiberuflichen Fachkräften nicht nur zu erhalten, sondern auch zu verbessern und rechtssicher auszugestalten.

Ein weiteres großes Thema ist der Musikunterricht an den Schulen, der, ähnlich wie der Kunstunterricht, oft aufgrund von Fachkräftemangel ausfällt. „Im Rahmen der gesetzlichen Einführung von Ganztagsschulen ab 2026 müssen wir schauen, dass die kreativen Fächer und Angebote eine Relevanz haben“, sagt Püpcke. „Wir sind daran interessiert als außerschulischer Bildungsträger wahrgenommen und in die Konzeption integriert zu werden.“

Am Runden Tisch Ganztag sind auch die Musikverbände vertreten

Der Landesverband der Musikschulen Baden-Württemberg hat dazu gerade ein Positionspapier verabschiedet. Vom Kultusministerium wurde ein „Runder Tisch Ganztag“ eingerichtet, an dem die kommunalen Landesverbände wie auch der TKV und der Landesverband der Musikschulen teilnehmen. „Die Frage, wie Vereine und Verbände in das Ganztagskonzept integriert werden können, ist nicht einfach“, sagt Püpcke. „Fakt ist, viele streben eine Zusammenarbeit an, aber die Umsetzung ist auch eine Frage der Vereinsstrukturen, die oft ehrenamtlich außerschulisch betrieben werden. Da stellt sich etwa die Frage, wie man Schüler zu diesem Vereinsangebot oder individuellen musikalischen Angeboten außerhalb der Schule rechtssicher transferieren kann.“

Bislang galt für Musikunterricht die Umsatzsteuerbefreiung

Zusätzlich müssen sich die Musikpädagogen mit der drohenden Anpassung der Umsatzbesteuerung an das EU-Recht befassen. Bislang galt für den Musikunterricht die Umsatzsteuerbefreiung. Gemäß EU-Recht könnte der Musikunterricht indes bald nicht mehr als Bildungsleistung gelten, sondern vielmehr als Freizeitgestaltung. Dann wären für den Unterricht 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig, was an die Schüler beziehungsweise deren Eltern weitergegeben werden muss.

Zusammen mit dem Herrenberg-Urteil, das die Kosten für den Unterricht an Musikschulen ebenfalls in die Höhe treiben wird, bedeute dies, dass Musikunterricht noch elitärer werde, immer weniger Menschen sich das leisten können. „Wir haben die Hoffnung, dass die freien Musikschulen nun auch endlich gefördert werden – wie die kommunalen Musikschulen“, so Püpcke,

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