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Konzepte und Ideen gesucht

Mit einem Förderprogramm unterstützt das Land die Bibliotheksversorgung vor allem in den ländlichen Regionen. Damit sollen Lücken geschlossen werden, die immer noch bestehen.

Die Bibliotheks-Grundversorgung vor allem in der Fläche ist das Ziel eines Förderprogrammes des Landes.

imago/photothek)

Stuttgart. Das Land fördert Ideen und Konzepte zur Verbesserung der Bibliotheksversorgung im ländlichen Raum. „Vor allem in ländlichen Räumen Baden-Württembergs weist die Bibliotheksversorgung vereinzelt immer noch Lücken auf“, sagt Kunststaatssekretär Arne Braun (Grüne). „Deshalb unterstützen wir Ideen und Konzepte, die diese Lücken vor Ort schließen. Ziel ist: Eine Bibliotheks-Grundversorgung in der Fläche.“

Insgesamt steht eine Fördersumme von 120 000 Euro zur Verfügung.  Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen und kommunale Verbünde, Bibliotheken, Einrichtungen kultureller Bildung sowie Vereine und bürgerschaftliche Initiativen. Entwickelt wurde es von einem neu geschaffenen Bibliotheksbeirat der Landesregierung unter Federführung des Kunstministeriums. Neben Bibliotheksexpertinnen und -experten des Landes haben auch die kommunalen Spitzenverbände und der Landesverband des Deutschen Bibliotheksverbands bei der Ausarbeitung des Programms mitgewirkt.

Mit dem Programm gefördert werden Konzeptentwicklungen mit realistischer Umsetzungsperspektive sowie erste konkrete Vorhaben zur Grundausstattung. Die Konzeptentwicklungen oder Vorhaben müssen auf mindestens drei Monate angelegt und im Zeitraum vom 1. November 2024 bis 30. September 2025 umgesetzt werden. Die Förderung beträgt mindestens 3000 Euro und maximal 25 000 Euro. Eine Mitfinanzierung der Kommunen in Höhe von mindestens 50 Prozent des beantragten Landeszuschusses wird vorausgesetzt.

Betreut wird das Programm von den Fachstellen für das öffentliche Bibliothekswesen in den Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen, bei denen auch die Förderanträge einzureichen sind. Die Mittel stammen zur Hälfte aus Landesmitteln. Der übrige Betrag wird in Absprache mit dem Städtetag und dem Gemeindetag Baden-Württemberg aus dem kommunalen Finanzausgleich finanziert. Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Frist endet am 15. August. ( sta )

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