Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Wahlbeschwerden sind abgearbeitet
Stuttgart. Damit kann der neu gewählte Kreistag wie geplant am 9. September konstituiert werden, heißt es aus dem Landratsamt. Nach dem Okay aus Stuttgart plant man im Waiblinger Rathaus die Konstituierung des Gemeinderats am 19. September.
Panne bei Briefwahl sorgt für Wahlbeschwerden
Briefwähler in Waiblingen hatten die Unterlagen zu spät oder gar nicht erhalten – ein Versäumnis der Stadt, so das Regierungspräsidium. In den Wahllokalen kam es zu Verzögerungen und Beeinträchtigungen, Bürger beschwerten sich daraufhin bei der Stuttgarter Wahlaufsicht . Die Beschwerden hat das Regierungspräsidium allerdings abgelehnt. Es sah keinen Wahlfehler, der für eine Ungültigkeit ausgereicht hätte, heißt es aus Stuttgart.
Keine Säule der Wahl betroffen
Es sei keine Säule des Wahlrechts verletzt. Dazu zählt zum Beispiel die Gleichheit der Wahl. Die einschlägige Vorschrift zur Zustellung der Wahlunterlagen soll zwar den reibungslosen Ablauf des Wahltages garantieren und sei durch die Kommunen auch einzuhalten. Ihre Verletzung reichte aber nicht aus, um die gesamte Wahl für ungültig zu erklären.
Verschiedene Beschwerden abgelehnt
Ebenfalls für gültig erklärt hat das Regierungspräsidium die Kommunalwahl in Böblingen. Dort hatte sich ein nicht gewählter CDU-Kandidat beim Aufhängen von Wahlplakaten benachteiligt gefühlt, war aber beim Stuttgarter Regierungspräsidium nicht durchgedrungen. Beschwerden zu den Ortschaftsratswahlen in Westgartshausen, Jagstheim, Tiefenbach, Triensbach und Roßfeld (Landkreis Schwäbisch Hall) hat das Regierungspräsidium ebenfalls nicht beanstandet.
Wahlen in Crailsheim und Rastatt müssen wiederholt werden
Damit sind nach Abschluss der Prüfungen zwei Kommunalwahlen ungültig. In Rastatt führte eine Panne bei der Briefwahl dazu, dass Wahlwillige ihre Stimme nicht abgeben konnten. Das wirkte sich auf Ortschaftsräte, den Gemeinderat und Teile des Kreistags aus. Die Wahl wird am 20. Oktober nachgeholt. In Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) muss die Wahl wegen der unechten Teilortswahl wiederholt werden. Eine Klage dagegen lehnte der Rat ab. Vor März gibt es wohl keinen Nachholtermin.