Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Kommunalwahlen

Wahlbeschwerden sind abgearbeitet

Die letzten Prüfverfahren zur Kommunalwahl vom 9. Juni in Baden-Württemberg sind abgeschlossen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die von Wählern beanstandeten Urnengänge zum Waiblinger Gemeinderat und zum Kreistag des Rems-Murr-Kreises nun auch für gültig erklärt.

Ging bei den Kommunalwahlen alles mit rechten Dingen zu? Das Regierungspräsidium Stuttgart hat nun die letzten Wahlbeschwerden abgearbeitet.

dpa/Bernd Weißbrod)

Stuttgart. Damit kann der neu gewählte Kreistag wie geplant am 9. September konstituiert werden, heißt es aus dem Landratsamt. Nach dem Okay aus Stuttgart plant man im Waiblinger Rathaus die Konstituierung des Gemeinderats am 19. September.

Panne bei Briefwahl sorgt für Wahlbeschwerden

Briefwähler in Waiblingen hatten die Unterlagen zu spät oder gar nicht erhalten – ein Versäumnis der Stadt, so das Regierungspräsidium. In den Wahllokalen kam es zu Verzögerungen und Beeinträchtigungen, Bürger beschwerten sich daraufhin bei der Stuttgarter Wahlaufsicht . Die Beschwerden hat das Regierungspräsidium allerdings abgelehnt. Es sah keinen Wahlfehler, der für eine Ungültigkeit ausgereicht hätte, heißt es aus Stuttgart.

Keine Säule der Wahl betroffen

Es sei keine Säule des Wahlrechts verletzt. Dazu zählt zum Beispiel die Gleichheit der Wahl. Die einschlägige Vorschrift zur Zustellung der Wahlunterlagen soll zwar den reibungslosen Ablauf des Wahltages garantieren und sei durch die Kommunen auch einzuhalten. Ihre Verletzung reichte aber nicht aus, um die gesamte Wahl für ungültig zu erklären.

Verschiedene Beschwerden abgelehnt

Ebenfalls für gültig erklärt hat das Regierungspräsidium die Kommunalwahl in Böblingen. Dort hatte sich ein nicht gewählter CDU-Kandidat beim Aufhängen von Wahlplakaten benachteiligt gefühlt, war aber beim Stuttgarter  Regierungspräsidium nicht durchgedrungen. Beschwerden zu den Ortschaftsratswahlen in Westgartshausen, Jagstheim, Tiefenbach, Triensbach und Roßfeld (Landkreis Schwäbisch Hall) hat das Regierungspräsidium ebenfalls nicht beanstandet.

Wahlen in Crailsheim und Rastatt müssen wiederholt werden

Damit sind nach Abschluss der Prüfungen zwei Kommunalwahlen ungültig. In Rastatt führte eine Panne bei der Briefwahl dazu, dass Wahlwillige ihre Stimme nicht abgeben konnten. Das wirkte sich auf Ortschaftsräte, den Gemeinderat und Teile des Kreistags aus. Die Wahl wird am 20. Oktober nachgeholt. In Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) muss die Wahl wegen der unechten Teilortswahl wiederholt werden. Eine Klage dagegen lehnte der Rat ab. Vor März gibt es wohl keinen Nachholtermin.

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 189 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesen Sie auch