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Angebot der KEA-BW

Wärmeatlas hilft Kommunen bei Wärmeplanung

Alle Kommunen sind verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Das soll die kommunale Planung zum zentralen Navigator für die Wärmewende machen – für Bürgerinnen und Bürger. Aus dieser lässt sich ableiten, wo wahrscheinlich Fernwärme nutzbar ist.

Für 104 Stadtkreise und Große Kreisstädte ist die Wärmeplanung verpflichtend. 535 Gemeinden haben sich freiwillig auf den Weg gemacht.

IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON)

Emmendingen. Ein weiteres Werkzeug der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) unterstützt die Kommunen im Land bei ihren Wärmeplänen. Der neue Wärmeatlas zeigt an, wo in einer Kommune der Wärmebedarf besonders hoch oder niedrig ist.

Die Auflösung reicht von der Gemeindeebene über den Straßenzug bis hin zur Baublockebene, die aus Datenschutzgründen aus drei Gebäuden besteht. So ist der Wärmebedarf einzelner Gebäude nicht öffentlich einsehbar, wie die Landesenergieagentur mitteilte.

Wärmeatlas soll Gemeinden auch nach der Wärmeplanung nutzen

Der Klimaschutzmanager des Landkreises Emmendingen , Philipp Oswald, bewertete in einer ersten Einschätzung das neue Hilfsmittel positiv. Aus seiner Sicht ergeben sich für die Kommunen zwei Einsatzmöglichkeiten: zum einen für kleinere Kommunen eine vereinfachte Vorprüfung, in welchen Ortsteilen ein Wärmenetz nach aktuellen Konditionen sicher nicht priorisiert werden wird.

„Dadurch konzentriert sich die genauere Bedarfsanalyse bei der erstmaligen Erstellung eines Wärmeplans auf die Bereiche der Gemeinde, wo ein Wärmenetz eventuell sinnvoll sein könnte. Damit sinken Aufwand und Kosten für die kommunale Wärmeplanung kleinerer Gemeinden, was die Gemeinden entlastet und den Prozess beschleunigt.“

Zum Zweiten kann nach den Worten von Oswald auch für Gemeinden, die bereits einen Wärmeplan erstellt haben, der Wärmeatlas nützlich sein, da die Daten für die Konkretisierung der Vorplanungen für ein Wärmenetz genutzt werden können, also zum Beispiel für eine Machbarkeitsstudie.

„Wenn der Wärmeatlas des Landes über die Zeit mit weiteren Daten angereichert wird, zum Beispiel zu bestehenden Abwärmepotenzialen in dem Eignungsgebiet, so ergibt sich hier eine hilfreiche und aktuelle Wissensbasis für die Gemeinden, auch wenn die Datenerhebung des eigenen Wärmeplans schon länger zurück liegt.“ Im südbadischen Landkreis Emmendingen leben aktuell rund 170 000 Menschen.

Laut Auswertungen des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) lag im Jahr 2023 der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch in Baden-Württemberg für Wärme bei 18 Prozent. Derzeit ist der am häufigsten eingesetzte Energieträger im Wärmesektor noch Erdgas.

Bei Wohngebäuden im Land wird nach Erhebungen des ZSW noch bei rund 42 Prozent eine Erdgasheizung genutzt. Gleichzeitig ist zu erkennen, dass bei Neubauten erneuerbare Energien, insbesondere Wärmepumpen, im Jahr 2023 den größten Anteil mit gut 70 Prozent einnehmen.

Langfristig ist laut einer Auswertung von 126 Wärmeplänen durch das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) damit zu rechnen, dass insbesondere die Anteile von Umweltwärme (Wärmepumpen), Geothermie, Solarthermie sowie regenerativ und mit Abwärme betriebene Wärmenetze deutlich steigen und langfristig die fossilen Energien ersetzen werden.

Planung für die Energie kann die Gemeinden viel Zeit kosten

Wärmeplanung ist aber nicht ganz einfach und kann sich durchaus in die Länge ziehen. Von den nach dem Klimaschutzgesetz bislang zur Wärmeplanung verpflichteten 104 Stadtkreisen und Großen Kreisstädten haben zwei Kommunen noch keine Wärmepläne abgegeben, teilt das Umweltministerium in Stuttgart mit.

Daneben haben sich 535 weitere Gemeinden freiwillig auf den Weg der Wärmeplanung gemacht. Von diesen müssten die meisten ihre Pläne noch abgeben. Doch auch alle restlichen Kommunen der insgesamt 1101 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg müssen einen entsprechenden Plan aufstellen. So soll etwa erfasst werden, wie die Gebäude bislang beheizt sind, wie dies in Zukunft klimaneutral geschehen soll und ob es ein Fernwärmenetz gibt. Auf dieser Basis sollen Hausbesitzer über Investitionen entscheiden.

Bei den bislang verpflichteten Gemeinden sei es teils zu Verzögerungen aufgrund Personalmangel und -wechsel sowie einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung, die innerhalb des Klimaschutzgesetzes im Zuge der Wärmeplanung vorgeschrieben sei, gekommen, teilt das Umweltministerium mit. Bei den freiwilligen Gemeinden gibt es unterschiedliche Planungsstände aufgrund des unterschiedlichen Startdatums.

Die Wärmeplanung im Land

Damit Deutschland bis 2045 klimaneutral wird, hat die alte Ampel-Regierung den Kommunen je nach Größe zwischen 2026 und 2028 die Pflicht auferlegt, eine Wärmeplanung vorzulegen. In Baden-Württemberg war man da schon weiter. Dort mussten kreisfreie Städte und Große Kreisstädte bis Ende 2023 die Planung bereithalten. Damit hatten sie allerdings auch ihre Pflicht gegenüber dem Bund erfüllt, die Wärmepläne auf Basis des Landesrechts erfüllen laut Landesregierung auch die Voraussetzungen des Bundes. (wab)

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