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Verwaltungsgericht erlaubt Baubeginn trotz nichtigen Plans
Sigmaringen. Die Klägerin wandte sich gegen die Baugenehmigung eines Heims mit 60 Plätzen und einer Wohnanlage mit 22 Einheiten in Kusterdingen (Kreis Tübingen). Das Landratsamt habe auf Basis eines ungültigen Bebauungsplans entschieden, Lärm durch die Zufahrt sei unzumutbar. Deshalb verlangte die Klägerin vor Gericht, dass ihr Widerspruch beim Landratsamt den Baubeginn stoppe. Das verneinte der Richter. Der extra gefasste Bebauungsplan sei zwar nichtig, weil die bisherige Überplanung ohnehin Pflegeheime zugelassen hätte. Die im bisherigen Plan vorgegeben Wohnungsgrenzen seien aber nicht nachbarschaftsrechtlich, sondern städtebaulich zu verstehen. Lärm und Verkehr seien im Mischgebiet nicht zu groß.