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Umgang mit der AfD: Über das kluge Schweigen vor der Landratswahl
Spricht eigentlich noch jemand von der Brandmauer zur AfD? Im Kommunalen scheint die Grenzziehung nach den Wahlerfolgen der Rechtsaußenpartei in Ostdeutschland zu schwinden – und zwar mitten in Baden-Württemberg bei der Landratswahl im Ortenaukreis am 24. September. Dort haben sich die drei Bewerber um die Offenburger Amtsleitung munter bei der zehnköpfigen AfD-Fraktion im Kreistag vorgestellt, als ob die Übereinkunft nicht mehr gelte, dass man auf Mehrheiten ohne die selbst ernannte Alternative baut, dass man deren Einfluss möglichst gering hält.
Über das übliche Näheverhältnis hinaus
Landrats-Aspiranten wäre so eine Haltung anzuraten. Sie möchten eine untere staatliche Verwaltungsbehörde leiten und damit den Staat vertreten. Dort ist die Haltung klar: In Baden-Württemberg beobachtet das Landesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Auf der einen Seite also warnen staatliche Sicherheitsexperten vor AfD-Gefahren für die Demokratie. Andererseits suchen Landratsbewerber den Kontakt zur AfD, die Partei sei ja gewählt und so als Gesprächspartner für die Landratswahl legitimiert. So gehen sie über das Näheverhältnis im Kreistag hinaus. Was also gilt in unserem Bundesland?
Geschickte Vorbereitung in der Ortenau
Dieser Widerspruch ist auch deshalb so bedauerlich, weil die Ortenau zeigt, wie man eine Landratswahl geschickt vorbereitet. So machte sich eine mit Kreisräten besetzte Findungskommission ein Bild des Personaltableaus, ohne extreme Fraktionen einzubeziehen. Danach haben alle Fraktionen öffentliche Festlegungen auf einen Kandidaten vermieden. So kann sich keine Fraktion zum Zünglein an der Waage aufschwingen, wie das vor den Ferien in Esslingen bei der Musolf-Wahl die AfD versucht hat. Und außerdem respektiert das Stillschweigen den Willen des Gesetzgebers. Über geheime Wahlentscheidungen spricht man nicht – anders als über die Brandmauer.