STUTTGART. Es ist ein Dauerlauf, den Stadt- und Landkreise als Träger der Eingliederungshilfe hinlegen müssen. Nun steht der Endspurt an, doch das Ziel ist vielerorts noch immer in weiter Ferne. Angestoßen wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) von den UN-Behindertenrechtskonventionen im Jahr 2008. Demnach sollen Menschen mit Behinderung selbst wählen können, welche Angebote sie nutzen wollen, beispielsweise Wohnen in einer Wohngruppe, Arbeit in einer Werkstatt und Freizeitangebote. So soll...
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