Strengere Regeln sorgen in Heidenheim für Frust
Heidenheim an der Brenz. Die Aufregung um die neuen Benutzungsbedingungen für die neun städtischen Kindertagesstätten (Kitas) in Heidenheim, die der Gemeinderat vor kurzem beschlossen hat, war enorm groß. Zum einen gab es ein vergleichsweise umfangreiches Medienecho und zum anderen auch so manch weniger netten Kommentar in den sozialen Netzwerken.
Der Grund: der Gemeinderat hat die Regeln für die Kündigung neu gefasst, die nun strenger sind. Ganz so neu ist das allerdings nicht und die Aufregung damit einigermaßen unbegründet. Denn: Vorgaben, wie sie Heidenheim nun aufgenommen hat, gibt es in anderen Kommunen schon längst (siehe Kasten).
Lehnen Eltern Hilfsangebote ab, kann gekündigt werden
Gekündigt werden kann ein Kita-Vertrag in Heidenheim jetzt beispielsweise „bei mehrfachem unentschuldigtem Fernbleiben eines Kindes von mehr als zehn Tagen innerhalb es Kindergartenjahres“, bei einem Zahlungsrückstand von mindestens drei Monatsbeiträgen oder wenn Kinder sich nicht in die Ordnung der Einrichtungen einfügen.
Konkret meint die Stadtverwaltung damit ein Verhalten, das den Rahmen und die Möglichkeiten des pädagogischen Auftrags der Kitas übersteigt oder eine erhebliche Belästigung und Gefährdung anderer Kinder oder Personals verursachen.
Weitere Gründe für eine Kündigung liegen dann vor, wenn Kinder seelische, körperliche oder geistige Beeinträchtigungen aufweisen und „die Eltern nicht bereit sind, Integrationshilfen oder sonstige Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen“. Die Stadt Heidenheim ist dann auch nicht bereit, das Kind in eine andere städtische Einrichtung zu vermitteln. Und schließlich kann das Vertragsverhältnis auch beendet werden, wenn die Eltern „das Gelingen der Erziehungspartnerschaft durch ihre Handlungen aktiv verhindern“.
Eingearbeitet wurde auch eine Regel, die die Kosten für mehrfaches verspätetes Abholen des Kindes auf die Eltern umlegt, etwa, wenn Personal deswegen länger bleiben muss. Streitfälle, in denen es um eine Kündigung gehe, seien nicht an der Tagesordnung, stellt David Mittner vom Geschäftsbereich Kinder, Jugend und Familie fest. Trotzdem brauche man auch für solche Situationen Regelungen, mit denen man, wenn es notwendig sei, agieren könne, ergänzt er. Und: Gelebte Praxis sei, zunächst mit den Eltern die Probleme zu besprechen und nicht eine sofortige Kündigung auszusprechen.
Für Mittner ging es auch darum, in den Benutzungsbedingungen die Praxis abzubilden. „Es geht hier um Dinge und Fragestellungen, die uns das Personal in unseren gemeinsamen Runden und Besprechungen schildert“, betont er. Wenn Kinder öfter und regelmäßig zu spät abgeholt werden, dann störe das die Betriebsabläufe. Jetzt gibt es beim vierten verspäteten Abholen die Möglichkeit, die Kosten auf die Eltern umzulegen.
In Heidenheim sind das 25 Euro. Oder: Zeigen sich Eltern uneinsichtig in der Frage, dass ihr Kind besonderen Förderbedarf habe und wollen keine Hilfsangebote annehmen und die Betreuung in der Einrichtung kann nicht mehr gewährleistet werden, dann wäre auch das ein Grund für eine Kündigung.
In der kommunalen Betreuung hat sich vieles verändert
David Mittner nimmt wahr, dass sich die Problemfälle in den vergangenen Jahren vermehrt haben. Das sei natürlich ein subjektiver Eindruck aus den neun Betreuungseinrichtungen, den man aber durchaus auch mit Zahlen nachweisen könne. „Corona spielt hier sicher eine Rolle, aber auch immer wieder die konkrete Familiensituation“, benennt er zwei Faktoren. Hinzu kommt vor allem die grundlegend veränderte Situation bei den Betreuungsformen.
In Heidenheim sind sieben von neun Kitas ganztags für die Kinder da – in einem Fall bis zu zehn Stunden. „Da wird auch viel Verantwortung der Eltern an die Kita abgegeben“.
Gleichzeitig seien die Ansprüche der Eltern gestiegen. Ansprüche, die die Kommunen aufgrund des Fachkräftemangels im geforderten Umfang aber nicht immer erfüllen könne. Das kann zu Konflikten führen. Beispielsweise, wenn man in der Folge Kriterien festlege, wer einen Ganztagesplatz bekomme und wer nicht. Von manchen Eltern komme dann die Rückmeldung, sie fühlten sich benachteiligt, sie bekämen keinen Ganztagsplatz, nur, weil nicht beide Elternteile berufstätig seien.
Auch andere Kommunen machen strenge Vorgaben
In Heilbronn können Kündigungen von der Kindertagesstätte ausgesprochen werden, wenn ein Kind die Einrichtung länger als vier Wochen unentschuldigt nicht mehr besucht oder die Gebühren für zwei aufeinanderfolgende Monate nicht bezahlt hat. Das gilt auch in Bühl (Kreis Rastatt), außerdem wird hier „das wiederholte Nichteinhalten der vereinbarten Betreuungszeiten nach direkter Ansprache durch die Hausleitung“ angeführt.