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Städte fordern Mitspracherecht bei Erstaufnahmeeinrichtungen
Stuttgart. Das Justizministerium hält an seinem dreistufigen Verfahren für die Aufnahme von geflüchteten Menschen fest. Das hat die oberste Landesbehörde, die auch für Migrationsfragen zuständig ist, mit der neu gefassten Verordnung über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes beschlossen.
Die Kaskade Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA), vorläufige Unterbringung in den Stadt- und Landkreisen sowie Verteilung in die Städte und Gemeinden bleibt bestehen. Stadt- und Landkreise, in denen sich eine LEA befindet, werden bei der vorläufigen Unterbringung nach einem neuen Schlüssel privilegiert, pro Jahr werden ihnen ein Fünftel weniger Menschen zugeteilt, als in den LEA untergebracht sind.
Städtetag begrüßt dreistufiges Aufnahmeprozedere
Der Städtetag Baden-Württemberg begrüßt die Beibehaltung der dreistufigen Aufnahme. Dazu gehören für den Verband auch weitere Erstaufnahmestellen. Die allerdings, so seine Bedingung, sollten nur in Städten möglich sein, die diesen neuen Standorten auch zustimmen. Bislang gibt es zwölf Erstaufnahmestellen im Land, das Ministerium prüft regelmäßig neue Standorte, erntet aber Widerstand bei den betroffenen Kommunen.
Der Städtetag fordert außerdem, Städte bei der Aufnahme von Flüchtlingen zu entlasten, die bisher schon viele Menschen aufgenommen haben. Als Beispiel nennt er Baden-Baden, das mit seinen 60 000 Einwohnern bereits 3000 Ukrainer aufgenommen hat statt 1000 bei einer rechnerisch gerechten Verteilung.
Kreisangehörige Städte sollten bei der Schaffung von nötiger Infrastruktur wegen des Zuzugs besser unterstützt werden. Diese Herausforderungen blieben bei der Mittelzuteilung bislang unberücksichtigt, so die Kritik des Städtetags.