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Neue Schilder

Sieben Gemeinden bekommen Zusatznamen

In mehreren Kommunen im Südwesten können ab Oktober neue Schilder aufgestellt werden. Grund dafür sind zusätzliche Ortstitel. Vielerorts gibt es solche bereits - wie in der Hermann-Hesse-Stadt Calw.

Schiltach wird künftig zur Flößerstadt.

IMAGO/Panthermedia/panthertubi)

Stuttgart. Sieben Gemeinden in Baden-Württemberg erhalten heute offizielle Zusatzbezeichnungen. Die Titel werden von Innenminister Thomas Strobl (CDU) in Stuttgart verliehen, wie das Ministerium mitteilte. Ab Oktober können sich die Kommunen dann mit dem zusätzlichen Ortsnamen schmücken.

Eine der Kommunen ist die künftige Flößerstadt Schiltach (Kreis Rottweil). Jahrhundertelang wurden hier Flöße hergestellt und für den Transport von Holz genutzt. Bürgermeister Thomas Haas (parteilos) zeigt sich zufrieden: «Es ist wichtig, dass die Leute auch ein bisschen stolz auf ihre Stadt sind», sagt Haas. Seit einer Änderung der Gemeindeordnung vor vier Jahren ist es für Kommunen deutlich einfacher, einen Zusatz zu führen, um kulturelle Besonderheiten hervorzuheben. Derzeit tragen 120 Städte, Gemeinden und Ortsteile eine Zusatzbezeichnung. Sie hoffen dadurch unter anderem auf mehr Tourismus.

Nach Angaben des Innenministeriums wurden folgende Zusatzbezeichnungen genehmigt:

  1. Große Kreisstadt Aalen (Ostalbkreis): Hochschulstadt für den Ortsteil Aalen,
  2. Stadt Karlsruhe: Historische Künstlerkolonie für den Ortsteil Grötzingen,
  3. Stadt Karlsruhe: Waldenserort für den Ortsteil Palmbach,
  4. Stadt Kenzingen (Landkreis Emmendingen): Breisgaustadt,
  5. Stadt Schiltach (Landkreis Rottweil): Flößerstadt,
  6. Stadt Weilheim an der Teck (Landkreis Esslingen): Zähringerstadt,
  7. Gemeinde Wiernsheim (Enzkreis): Waldenserort für die Ortsteile Pinache und Serres.

Am 2. Dezember 2020 hatte der Landtag von Baden-Württemberg eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, mit der die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen gelockert wurde. „Für die Gemeinden im Land ist es seither viel leichter möglich, neben dem Gemeindenamen eine weitere Bezeichnung zu führen“, sagt Innenminister Strobl. „Es freut mich sehr, dass diese Neuregelung bei den baden-württembergischen Gemeinden so großen Anklang gefunden hat. Nach wie vor erhalten wir Anfragen von Gemeinden, die sich dafür interessieren, örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale mit einer Zusatzbezeichnung besonders hervorzuheben.“

Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums. (dpa/lsw/ph)

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