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Schon jetzt droht vielerorts ein Verbot der Wasserentnahme
BADEN-BADEN. In Norddeutschland gibt es einige Landkreise, die den Bürgern derzeit schon untersagen, Wasser aus Flüssen und Bächen, etwa für das Bewässern von eigenen Gärten, zu entnehmen. Grund ist die seit Wochen anhaltende Trockenheit. In Baden-Württemberg mahnen nun die ersten beiden Kreise, auf eine Entnahme von Wasser zu verzichten. Im Stadtkreis Baden-Baden und im Kreis Esslingen wird das mit zu niedrigen Wasserständen in den örtlichen Gewässern begründet – mit negativen Folgen für die Tiere und Pflanzen. Nicht zu verwechseln ist das mit dem Grundwasserspiegel. Aufgrund des vergleichsweise feuchten Frühjahrs ist der noch relativ in Ordnung.
Minusrekord bei Wasserstand der Oos in Baden-Baden
22 Zentimeter – das ist der aktuelle Pegelstand der Oos, dem „Hausfluss“ der Baden-Badener. Gemessen wird er am Aumatt-Stadion zwischen Bahnhof und Innenstadt. Normalerweise liegt der Pegel im Vergleich mit anderen Jahren bei durchschnittlich 47 Zentimeter in dieser Jahreszeit. „Die seit Anfang Mai ausbleibenden Niederschläge lassen den Wasserstand kontinuierlich zurückgehen“, vermeldet ein Sprecher des Fachgebiets Umwelt und Arbeitsschutz. Und das gilt nicht nur für die Oos, sondern auch für weitere kleine Bachläufe in Ortsteilen.
Für die Oos prognostizieren die Fachleute, dass der tiefste Wert von 22 Zentimetern noch weiter unterschritten werden könnte, wenn die Trockenheit anhält. Kräftige, kurze Regenschauer hätten keinen langfristigen Einfluss auf den Wasserstand des Mittelgebirgsbachs, der seine Quelle im Nordschwarzwald hat und bei Rastatt in die Murg fließt. Die Situation ist ein Dilemma. Bei anhaltender Trockenheit steige der Bedarf, heimische Gärten, Felder und Rasenflächen zu bewässern, heißt es von den Mitarbeitern des Fachgebiets. Dazu biete sich für Anrainer die Entnahme aus dem Bachlauf natürlich an. Allerdings verweisen die Mitarbeitenden darauf, dass es den „Eigentümer- und Anliegergebrauch am Gewässer“ seit 2014 nicht mehr gebe.
Das bedeutet konkret, dass seither nur noch der Gemeingebrauch erlaubt ist: also das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen wie Eimer oder mit der Gießkanne. Und zwar dann, wenn durch die Entnahme „keine nachteiligen Veränderungen der Eigenschaften des Wassers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung und keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushalts zu erwarten sind“, zitiert man im Baden-Badener Fachgebiet den Gesetzestext. Die momentanen Wetterbedingungen mit hohen Temperaturen und geringen bis ausfallenden Niederschlägen lassen die Wasserstände in den Gewässern sinken.
In einer solchen Situation hätten bereits geringfügige Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie, vor allem in den kleineren Gewässern. Auch Fische und Kleintiere brauchten dort das Lebensnotwendige. Bei niedrigem Wasserstand und gleichzeitig höheren Wassertemperaturen verschärften sich auch für die Lebewesen die Bedingungen. Führten Fließgewässer nicht ausreichend Wasser, mindere dies die Selbstreinigungskraft und es komme vermehrt zu Algenwuchs, was wiederum den Sauerstoffgehalt vermindere. „Wir appellieren an die Verantwortung jedes Einzelnen, derzeit kein Wasser aus den Bächen im Stadtkreis zu entnehmen“, so der Sprecher abschließend.
Auch in Esslingen führen die Flüsse und Bäche wenig Wasser. Die Stadtverwaltung weist in einer Mitteilung die Gartennutzer darauf hin, dass sie eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamts benötigen, wollen sie aus einem öffentlichen Gewässer mithilfe einer Pumpe Wasser entnehmen.
Wasserentnahme ist nicht vollständig verboten – noch nicht
Ohne eine solche Erlaubnis, dürfe Wasser nur „von Hand“ mit Eimern oder Gießkannen in geringen Mengen geschöpft werden. Um seinen Garten zu bewässern, empfiehlt die Kreisverwaltung die Nutzung von Regenwasser, das beispielsweise in einer Zisterne gespeichert wird – wenn es denn irgendwann in größeren Mengen von oben kommt.
Momentan sei es noch nicht notwendig, die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen gänzlich zu untersagen. Sollte durch die Trockenheit der Wasserstand in den Gewässern allerdings weiter sinken, sei ein Verbot der Wasserentnahme aber nicht ausgeschlossen.
Grundwasserspiegel teilweise unterdurchschnittlich
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg in Karlsruhe hat für den Mai festgestellt, dass der Grundwasserspiegel leicht unterdurchschnittlich ist. Mit Blick auf den Juni wird ein weiterer leichter Rückgang prognostiziert. Dennoch sei die Lage noch nicht dramatisch. An 15 Grundwasser-Messstellen liege der Wert mit fallender Tendenz im mittleren Bereich einer Skala. Gleichzeitig gibt es mehr als 20 Messstellen mit einem mittlerem Wert, aber steigender Tendenz.