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Urteil

Heidelberg: Richter setzen Sperrzeit in Innenstadt auf 1 Uhr fest

Die Nächte in der Heidelberger Innenstadt dürften bald ruhiger werden. Das hat der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH) bereits im Oktober entschieden und damit einen jahrelangen Rechtsstreit vorerst beendet. Ob die Stadt einlenkt, ließ Oberbürgermeister Eckart Würzner (parteilos) offen. Das Urteil gewichte die Anliegerinteressen zu stark, so seine Bewertung der Urteilsgründe, die nun vorliegen.

Hinter dem Brückentor beginn die Heidelberger Innenstadt. Dort müssen die Kneipen möglicherweise früher schließen.

IMAGO/Pond5 Images - xWirestockx via imago-images.de)

Mannheim. Der sechste Senat spricht in seiner Entscheidung von Gesundheitsgefahren, die das Leben in der Innenstadt kennzeichneten. Daher gehe es nicht mehr um das „Ob“, sondern nur noch um das „Wie“ bei der Frage nach verlängerten Sperrzeiten.

In den Nächten von Samstag auf Sonntag und auf Feiertage müsse die Stadt daher die Sperrstunde auf 1 Uhr verlegen, in den Nächten von Donnerstag auf Freitag sei sogar Mitternacht Schluss. „Wenn man zum Teil nicht einmal mehr in seinen Geburtstag reinfeiern kann, ist das aus meiner Sicht kein fairer Interessensausgleich“, kritisiert der OB diese Vorgabe. Bislang beginnen Sperrzeiten teils um 4 Uhr morgens.

Lärmpegel oberhalb der Aufweckgrenze

Die Richter stellten fest, dass der Lärmpegel regelmäßig erreicht sei, bei dem die Bewohner nicht mehr ungestört schlafen könnten. Bei einer regelmäßigen Überschreitung von 60 Dezibel an Wochenenden werden die Bewohner in ihrem Schlaf gestört, die Aufweckgrenze sei damit erreicht. Das Schlafbedürfnis legte der Senat dabei auf sechs Stunden fest. Werde diese Nachtruhe regelmäßig unterbrochen, drohen Gesundheitsgefahren. Deshalb muss die Stadtverwaltung die Verordnung anpassen. Keinen Veränderungsbedarf sahen die Richter indes bei den Sperrzeiten unter der Woche. Diese liegen mittlerweile bei 1 Uhr nachts.

Die Konzentration von Gaststätten in der Innenstadt ziehe viele feierlustige Menschen an, die durch die Gassen ziehen. Einzelnen Kneipen ließe sich das Gästeaufkommen nicht zuordnen. Die Wirte hatten in der Debatte um den frühen Zapfenstreich immer wieder ihre Geschäftsinteressen geltend gemacht, einige fürchteten das Aus für ihren Betrieb. Das habe der VGH in seine Bewertung einbezogen, ist aber zum Schluss gekommen, dass der grundrechtlich verbriefte Gesundheitsschutz Vorrang habe. Der Eingriff für die Wirte sei gerechtfertigt durch den „lebensnotwendigen Schlaf“.

Sonderregelungen sind eingeschränkt möglich

Während es bei der 1-Uhr-Grenze für Heidelberg keine Variabilität gibt, lässt der VGH der Stadt aber Spielraum bei der örtlichen Grenze für die Gaststätten-Verordnung. Auch Ausnahmen an einzelnen Tagen seien möglich, sofern diese die Sperrzeitenregel nicht unterlaufen.

Seit 2009 wird in Heidelberg um die Nachtruhe gestritten, die Stadt legte verschiedentlich Rechtsmittel gegen Urteile ein, die eine längere Sperrzeit forderten. Auch gegen das jetzige Urteil könnte die Stadt Rechtsmittel einlegen, und zwar Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Das werde geprüft, heißt es aus dem Rathaus. Die Mannheimer Richter hatten eine Revision eigentlich ausgeschlossen.

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