Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Nachtruhe

Rechtsstreit um Sperrzeitensatzung in Heidelberg geht weiter

Die Stadt Heidelberg will nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Rechtsmittelbeschwerde einlegen. Mit der Verpflichtung, den Innenstadtwirten einen früheren Zapfenstreich vorzuschreiben ist die breite Mehrheit des Gemeinderates nicht einverstanden.

Nicht immer geht es in der Heidelberger Innenstadt so beschaulich zu wie hier in der Steingasse. Die Sperrzeiten beschäftigen Gerichte nun schon seit Jahren.

IMAGO/Val Thoermer)

Heidelberg. Der Streit um die Sperrzeitensatzung in Heidelberg geht weiter. Die Stadt will nun Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) einlegen. Die Mannheimer Richter hatten der Stadt vorgegeben, dass sie aus Gründen des Gesundheitsschutzes von klagenden Innenstadtbewohnern die Sperrzeiten zu verlängern habe. In den Nächten von Samstag auf Sonntag oder auf einen Feiertag sei einen Bewirtungsstopp um 1 Uhr zu verhängen, für einen Kläger hielten es die Richter sogar angebracht, bereits um Mitternacht das Schank-Ende zu verhängen.

Heidelberg setzt auf die grundsätzliche Bedeutung

Zu ihrem Urteil hatten die Richter eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht ausgeschlossen. Dagegen wehrt sich nun die Stadt und will nach einem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses die Nichtzulassungsbeschwerde in Leipzig erheben. Die Strategie, so geht aus einer Gemeinderatsvorlage hervor, soll darin liegen, sich auf die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit zu berufen, die eine höchstrichterliche Entscheidung verlange. Kritik gibt es seitens der Stadt auch an der Klageart.

Das erstinstanzliche Verwaltungsgericht Karlsruhe und der VGH hatten eine Leistungsklage als statthaft erachtet. Solche Klagen betreffen eigentlich das Verhältnis Kläger und Verwaltung, etwa wenn es um eine versagte Genehmigung geht. Hier aber soll die Leistung in der Normierung der Sperrzeit liegen, was zusätzlich Wirte und Anwohner direkt betreffe. So greife die Rechtssprechung in die Normsetzungshoheit der Kommune ein, die auch durch das Selbstverwaltungsrecht im Grundgesetz geschützt sei, argumentiert die Stadt.

Die Entscheidung im Ausschuss fiel bei nur einer Enthaltung. Der Gemeinderat ist mit breiter Mehrheit für eine kurze Sperrzeit. Die Grünen als größte Fraktion kritisieren das Urteil, das die Stadt auf eine Maßnahme festlegt, nämlich die Sperrzeit. Laut der Fraktionsvorsitzenden Ursula Röper sei mit der Schließung ja keineswegs der Lärm beseitigt, Leute stünden stattdessen auf den Straßen und feierten draußen. Sie hofft nun, dass die Stadt Wirte und Anwohner an einen runden Tisch bekommt, um an Lösungsmodellen zu arbeiten.

Vereinzelte Stimmen sprechen sich für die frühen Sperrzeiten aus

Einzelne Stimmen im Rat befürworten dagegen eine sofortige Umsetzung des Urteils, so Berichten zufolge die Rätin der Bunten-Linken Hilde Stolz, die auf die Gesundheitsbelastung der Anwohner verweist. Aus den Reihen einer Bürgerinitiative gegen den Lärm sind einige Mitglied ihrer Organisation.

Der Rechtsstreit um die 2018 beschlossene Satzung geht in die dritte Runde. Das Bundesverwaltungsgericht könnte laut Röper sogar innerhalb eines halben Jahres über die Beschwerde entscheiden.

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 199 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesen Sie auch