Stuttgart/Karlsruhe. Unter Kanzler Willy Brandt (SPD) verabschiedeten am 18. Februar 1972 die Ministerpräsidenten und Landesminister den „Erlass zur Beschäftigung von Radikalen im öffentlichen Dienst“. Er betraf die Einstellung und Tätigkeit von links- oder rechtsradikalen Personen im öffentlichen Dienst.
Gemäß der „Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst“ sollte jeder Beamte die Gewähr bieten, dass er „jederzeit für die freiheitlich de...
Um diesen Inhalt lesen zu können,
loggen Sie sich bitte ein. Falls Sie noch keinen Account haben, können Sie sich
hier einen anlegen.