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Schutz vor Wölfen

Münstertal will Wolfszäune einschränken

Landschaftsschutz und die Interessen von Jägern lassen in Münstertal die Skepsis gegenüber Wolfszäunen wachsen. Nun legt die Gemeinde einen eigenen Entschädigungsfonds für Landwirte auf, deren Nutztiere der Wolf gerissen hat.

Damit Wölfe keine Nutztiere reißen, gibt es spezielle Zäune. Im Schwarzwald wächst allerdings die Skepsis dagegen.

dpa/Karl-Josef Hildenbrand)

Münstertal. Die Rückkehr des Wolfs in den Schwarzwald, sorgt für emotionale Diskussionen. Die Gemeinde Münstertal (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) will nun das Errichten von Zäunen zum Schutz von Tieren, die von Wölfen gerissen werden können, erschweren. Bei einer Neuverpachtung von gemeindeeigenen Wiesen und Weideflächen soll es Regelungen für Einzäunungen geben. Vor dem Errichten von wolfsabweisenden Zäunen muss das Einvernehmen mit der Gemeinde eingeholt werden. Damit will die Gemeinde ausdrücklich nicht Zäune generell verbieten. Die genauen Regeln soll nach dem Willen der Verwaltung der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ausarbeiten.

Kritik vom Arbeitskreis „Weidewirtschaft und Wolf“

Damit solle die Tätigkeit des Arbeitskreises „Weidewirtschaft und Wolf“, der in der Region aktiv ist, „in keinster Weise geschmälert werden“, heißt es in der Entscheidungsvorlage für die Gemeinderäte. Jener Arbeitskreis, der für das Projekt „Münstertaler Herdenschutzzaun“ verantwortlich ist, kritisierte den Vorschlag schon im Vorfeld. Landwirte sollen weiter selbst entscheiden können, welche Zäune sie errichten wollen.

Sorge vor zu vielen Zäunen auf den Weiden

Das sieht die Gemeinde anders. Bei Bürgern und Räten wachse die Sorge, dass das Einzäunen von Wiesen und Weideflächen mit dem wolfsabweisenden Zaun überhandnehme. Die Einzäunung könne „auch das Landschaftsbild beeinträchtigen, ebenso die Jäger bei der Ausübung der Jagd“, so die Verwaltung in der Vorlage. Auch Touristen könnten sich in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt fühlen.

Entschädigungssumme liegt noch nicht fest

Landwirte, die aus baurechtlichen Gründen keinen wolfsabweisenden Zaun errichten können oder die hohen Unterhaltungskosten nicht tragen wollen und bei einem Wolfsriss keine Entschädigung erhalten, sollen über einen gemeindeeigenen Entschädigungsfonds Geld erhalten. Wie hoch die Summe ist, muss ebenfalls der Ausschuss festlegen.

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