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Mannheimer Wirte müssen Dunst aus den Küchen filtern
Mannheim. Dabei geht es um die Frage, ob die Gastronomen, die auf dem Mannheimer Marktplatz Restaurants betreiben, die Rauch- und Geruchsbelastung durch das Kochen und Grillen um 90 Prozent reduzieren müssen. Das hatte die Stadtverwaltung den Wirten im Februar 2023 auferlegt. Nach dem erfolglosen Widerspruchsverfahren suchten diese ihr Recht vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht. Dort setzte man zum vorläufigen Rechtsschutz die Vollziehbarkeit der Anordnung aus, eine Verpflichtung zur Geruchseindämmung wäre bis zum Urteil entfallen.
Stadtverwaltung hat keine Rechtsfehler gemacht
Das war falsch, hat nun der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof auf die Beschwerde der Stadt hin entschieden. Die Verwaltung habe nach summarischer Prüfung keine Rechtsfehler begangen. Den Richtern ging es auch um die Anliegen der Nachbarschaft. Diese könne sich gegen die Geruchsbelastung auf dem Marktplatz, wo es ohnehin sehr viele Grillrestaurants gebe, kaum zur Wehr setzen. Deshalb sei das Interesse der Allgemeinheit in diesem Fall wichtiger als das Interesse der drei Wirte, die Anordnung der Stadt sei also sofort zu vollziehen. Die Beschlüsse (10 S 232/24, 10 S 233/24, 10 S 234/24) sind rechtskräftig.