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Mannheim begrenzt E-Scooter-Anzahl
Mannheim. Es ist ein Problem in mittlerweile vielen Städten: Achtlos mitten auf Geh- und Radwegen abgestellte oder umgefallene Elektroscooter, die eine große Gefahr für Fußgänger und Radfahrer darstellen. Die Vielzahl von Elektrokleinstfahrzeugen – so heißen die Gefährte in der Amtssprache korrekt – führt an vielen Orten zu einer Diskussion darüber, wie man die Gefahren in den Griff bekommen kann. In Mannheim hat der Gemeinderat nun einstimmig eine Leitlinie beschlossen.
In Karlsruhe müssen Nutzer ein Foto an den Verleiher senden
Um Konflikte zu reduzieren, die im endlichen öffentlichen Raum unweigerlich entstehen, soll die Anzahl der E-Scooter auf Mannheims Straßen auf 2000 Stück begrenzt werden. Außerdem dürfen künftig nur maximal drei Anbieter ein Verleihsystem anbieten. Und: Es soll Auflagen und Regeln für das Abstellen der Fahrzeuge geben. Das ist zum Teil in anderen Städten schon realisiert. In Karlsruhe müssen Nutzer beim Abstellen der E-Roller ein Foto an den Verleiher senden. Bislang hat das in der Tendenz nicht dazu geführt, dass die Fahrzeuge weniger verkehrsbehindernd geparkt werden. Teilweise nutzen vor allem Jugendliche die Scooter für eine Spaßtour, weil in vielen Fällen die erste halbe Stunde kostenlos ist. Besonders beliebt ist das Abspringen vom Scooter während des Fahrens. Das Fahrzeug fährt dann einige Meter alleine weiter, bis es liegen bleibt.
Beim Abstellen setzt die Stadt Mannheim künftig auf ein gemischtes System. Einerseits soll das stationsunabhängige Modell weiter betrieben werden, kombiniert werden wird es aber mit festen Stationen. Sie kommen nach Angaben der Stadt vor allem in der Innenstadt zum Einsatz. In diesen Gebieten und im Umkreis von 200 Metern ist ein Abstellen ausschließlich in den definierten Flächen zulässig.
- Ja 63%, 50 Stimmen50 Stimmen 63%50 Stimmen - 63% aller Stimmen
- Nein 29%, 23 Stimmen23 Stimmen 29%23 Stimmen - 29% aller Stimmen
- Mir egal 9%, 7 Stimmen7 Stimmen 9%7 Stimmen - 9% aller Stimmen
Acht solcher Areale sind über die Sondernutzungssatzung jetzt definiert worden, darunter Bereiche in den Fußgängerzonen, am Rosengartenplatz und am Willy-Brandt-Platz. Besser abgestimmt werden soll in Zukunft auch die Verteilung der Flotten, sodass sichergestellt ist, dass die gleichmäßige Abdeckung auch in den Vororten gewährleistet ist.
Antrag der Grünen hatte Gelsenkirchen als Vorbild
Die Änderungen gehen auf einen Antrag der Grünen im Mannheimer Gemeinderat zurück. Diese hatten allerdings gefordert, die Stadt solle prüfen, ob man in Mannheim ein Verfahren wie im nordrhein-westfälischen Gelsenkirchen einführen könne.
Dort hat die Stadt von den jeweiligen Betreibern Nutzerdaten verlangt, um gegen Verstöße vorgehen zu können. Die Betreiber leisteten dem aber keine Folge. Im Anschluss untersagte die Stadt Gelsenkirchen den Betrieb der E-Scooter.
Hätte der Mannheimer Gemeinderat den Antrag in dieser Form beschlossen, hätte das mitunter auch das Aus von E-Scootern für die Quadratestadt bedeuten können – davon ausgehend, dass kein Betreiber auf Forderung einer Kommune Nutzerdaten übermittelt.