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Landräte fordern Arbeitspflicht für Flüchtlinge – im Zweifel auch gemeinnützig
STUTTGART. Die Landkreise in Baden-Württemberg fordern für Flüchtlinge eine Pflicht zu arbeiten – im Zweifel auch gemeinnützig. „Es wäre uns Landkreisen – auch mit Blick auf die dringend benötigte gesellschaftliche Akzeptanz – wichtig, dass Geflüchtete rasch in Arbeit kommen, hilfsweise auch in gemeinnützige“, sagte der Präsident des Landkreistags Joachim Walter (CDU) einer Mitteilung zufolge.
Verpflichtung soll über bisherige Regelungen hinaus gehen
In einer Resolution, die auch der Gemeindetag Baden-Württemberg unterstützt, sprechen sich die Landrätinnen und Landräte dafür aus, dass „eine über die bisherigen Regelungen und Umsetzungsformate hinausgehende Verpflichtung Schutzsuchender zur Annahme von auch gemeinnütziger Arbeit etabliert und organisiert wird“. Dafür brauche es „praktikable, bürokratiearme Umsetzungsformate“, sagte Walter, der auch Landrat im Kreis Tübingen ist.
Kritik an dem Papier kommt vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Die von den Landkreisen geforderte Arbeitspflicht für Geflüchtete verkenne deren rechtliche wie tatsächliche Situation und erwecke fälschlich den Eindruck, geflüchtete Menschen wollten nicht arbeiten. So verbiete das Gesetz oft ausdrücklich die Arbeitsaufnahme, Einschränkungen durch Wohnsitzauflagen machten eine Arbeitsaufnahme oft unmöglich. Ausländische Bildungsabschlüsse würden zu wenig anerkannt. Ausreichende Deutschkenntnisse fehlten oft.
Integration leidet durch hohen Aufwand bei der Unterbringung
Die Landräte fordern erneut eine Absenkung der Standards bei der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen, auch bei älteren unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Die Kommunen kämen immer häufiger an die Leistungsgrenze. Weil der Aufwand für Unterbringung so groß sei, leide auch die Integration der Menschen. „Ich fürchte, dass uns dies am langen Ende gesamtgesellschaftlich auf die Füße fallen wird“, so Walter.
Quelle/Autor: dpa/lsw