STUTTGART. Wird eine Kreisstraße neu gebaut, dann ist der Landkreis in der Finanzierungspflicht. Möglich ist natürlich, dass sich das Land unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten beteiligt oder diese bezuschusst. Diskussionen über die Aufteilung der Finanzierung gibt es möglicherweise dann, wenn eine Kommune bei einem Neubauprojekt aufgrund eines Eigeninteresses einen zusätzlichen Bedarf anmeldet oder ganz andere Vorstellungen hat.
Der Kreistag im Ortenaukreis hat Mitte Mai mit ...
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