Migration

Kommunen: Der Flüchtlingsgipfel bringt „Trippelschritte“ in die richtige Richtung 

Den Kommunalverbänden gehen die Beschlüsse des Bundes und der Länder nicht weit genug. Sie hatten vor dem Treffen in Berlin eine Begrenzung des irregulären Migration gefordert. Dennoch bewerten sie einige Beschlüsse als Schritte in die richtige Richtung. 

Bundeskanzler Olaf Scholz hatte mit den Ländern bis in den frühen Dienstagmorgen über Migrationsfragen verhandelt.

dpa/REUTERS/LIESA JOHANNSSEN)

Berlin/Stuttgart. Für den Landkreistag sind die Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels in Berlin „Trippelschritte“ in die richtige Richtung. Allerdings reichten diese nicht aus, um die irreguläre Migration wirksam einzudämmen und Schutzsuchende mit Bleiberecht innerhalb von Europa fair zu verteilen, so der Präsident des Landkreistags Joachim Walter (CDU).

Bund und Länder hatten sich am Dienstag darauf geeinigt, Leistungen für Asylbewerber einzuschränken und Verfahren zu beschleunigen. Zudem will die Bundesregierung prüfen, ob Asylverfahren außerhalb Europas möglich sind.

Ukrainer erhalten weiter Bürgergeld

Walter hätte sich klarere Verabredungen im Hinblick auf Asylverfahren in geeigneten Drittstaaten gewünscht. Zudem sollte die sozialen Transferleistungen für neu ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auf das Niveau für Asylsuchende zurückgeführt werden. Diese Rücknahme des Rechtskreiswechsels hatte auch der Gemeindetag gefordert, er wurde in Berlin aber nicht umgesetzt.

Laut dem Kommunalverband der kreisangehörigen Gemeinden sollten nur noch diejenigen auf die Kommunen verteilt werden, die ein Bleiberecht haben. Dass dies mit drei oder sechs Monaten Verfahrensdauer bis zur Erstentscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlingen erreicht wird, wie in Berlin nun entschieden, sei nicht anzunehmen. Auch die geringeren Asylbewerberleistungen ab dem 19. Monat beizubehalten, ebenfalls am Montag beschlossen, sei in der Tendenz richtig. Die Einführung einer Bezahlkarte, wie in Berlin angedacht, hält der Gemeindetag für sinnvoll, diese müsse aber bürokratiearm sein und für weitere Daten genutzt werden können.

Scholz: „Übergang zu einem atmenden System“

Bund und Länder einigten sich zudem auf eine Neuverteilung der Flüchtlingskosten. Von 2024 an zahlt der Bund für jeden Asylerstantragssteller eine jährliche Pauschale von 7500 Euro statt der bisherigen jährlichen Gesamtsumme von derzeit rund 3,7 Milliarden Euro. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach vom „Übergang zu einem atmenden System“.

Die Rückkehr zu einem atmenden System sei richtig, so der Gemeindetag. Allerdings bleibe die Pro-Kopf-Erstattung fast 30 Prozent unter dem, was die Länder gefordert hatten.

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