Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Klick zu viel macht Breisacher Satzung unwirksam
Mannheim/Breisach am Rhein . Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist eine öffentliche Bekanntmachung der Stadt Breisach am Rhein (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) unwirksam, da Bürger auf der Internetseite www.breisach.de einen Klick zu viel machen mussten. Außerdem fehlte die Sicherung durch eine qualifizierte elektronische Signatur, wie der Verwaltungsgerichtshof am Montag mitteilte.
Vergnügungssteuersatzung betroffen
Das Gericht berief sich dabei auf die Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung. Konkret ging es in dem Verfahren um die Satzung über die dritte Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Kommune.
Wahlmöglichkeit war der Knackpunkt
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden müssen im Internet auf der „Startseite“ zu finden sein. Die Stadt Breisach am Rhein hat allerdings eine Internetseite, auf der der Besucher zunächst wählt, ob er Bürger oder Tourist ist. Erst, wenn er „Leben & Arbeiten Breisach am Rhein“ anklickt, kommt er auf die Seite mit den öffentlichen Bekanntmachungen und weiteren Informationen für Bürger der Stadt.
VGH nimmt Kommunen beim Wort
Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass als „Startseite“ die Internetseite der Gemeinde anzusehen ist, deren Internetadresse sie in ihrer eigenen Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen angegeben hat.