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Prozess

Klagen zu Alpirsbacher Bürgermeisterwahl abgewiesen

Das Verwaltungsgericht hat den Tenor seiner Entscheidung bekanntgegeben. Wie reagiert nun der eigentlich gewählte Bürgermeister?

Sven Christmann, der Wahlsieger der Bürgermeisterwahl von Alpirsbach im Schwarzwald, hat vor Gericht eine Niederlage kassiert.

dpa/Uli Deck)

Karlsruhe. Im Rechtsstreit um die Bürgermeisterwahl von Alpirsbach im Schwarzwald hat Wahlsieger Sven Christmann eine Niederlage kassiert. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies Klagen dazu laut Mitteilung ab. Eine Begründung nannte es zunächst nicht, diese soll erst später folgen.

Womöglich geht das Verfahren in die nächste Instanz

Daher wollte Christmanns Anwalt auch zunächst keine Stellungnahme abgeben. Insbesondere sei nicht klar, ob das Verwaltungsgericht eine relevante Wählertäuschung angenommen habe oder nicht.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim und in einem weiteren Schritt beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

Wählertäuschung?

Bei der Stichwahl in dem 6.000-Einwohner-Ort im Kreis Freudenstadt hatte der parteilose Polizeihauptkommissar Christmann vor rund neun Monaten knapp 56 Prozent der Stimmen erhalten. Die Wahl wurde aber wegen des Verdachts auf Wählertäuschung annulliert. Dagegen klagt Christmann. Das Landratsamt Freudenstadt wirft Christmann vor, die Wähler im Hinblick auf sein Dienstverhältnis bei der Polizei getäuscht zu haben. (dpa/lsw)

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