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Hoheitszeichen

Keine Wappen auf der Wahlwerbung

Das unerlaubte Verwenden des Ortswappens sorgt für Ärger im Vorfeld der Bürgermeisterwahlen in Rümmingen (Kreis Lörrach). Die Kommune untersagte einem Kandidaten die weitere Nutzung - und erlaubt es einer Mitbewerberin.  

Ist Papier geduldig? Ein Kandidat bei einer Bürgermeisterwahl hatte auf seinem Wahlflyer das Wappen der Kommune verwendet.

dpa/Wolfram Steinberg)

Rümmingen/Karlsruhe. Parteien und Wählervereinigungen, die am 9. Juni bei der Kommunalwahl antreten, werden die Bürger über ihre Ziele und Pläne für die Zeit bis 2029 informieren – viele in Form von Flyern und Wahlprogrammen. Die Verantwortlichen sollten im Zuge von Veröffentlichungen darauf verzichten, das kommunale Wappen zu verwenden. Zu groß ist die Gefahr, dass dies zu juristischen Verwerfungen im Nachgang der Wahl bis hin zur Ungültigkeit führen könnte.

Für politische Zwecke schließen die Kommunen eine Verwendung oft aus. Vor wenigen Tagen hatte die unerlaubte Verwendung zu Ärger im Vorfeld der Bürgermeisterwahlen am kommenden Sonntag in Rümmingen (Kreis Lörrach) geführt. Dort hatte ein Kandidat in einer Wahlkampfbroschüre das Gemeindewappen verwendet. Der Flyer war über das Mitteilungsblatt in alle Haushalte eingeworfen worden.

Ein Wappen hat Hoheitsstatus und ist besonders geschützt

Die Stadtverwaltung führte daraufhin ein Gespräch mit dem Kandidaten, der künftig auf die Verwendung des Wappens verzichtet. Weil aber das Wappen auf dem Werbeflyer auch unwiderruflich gedruckt worden war, eröffnete die Verwaltung einer Mitbewerberin ebenfalls die Möglichkeit, es zu verwenden. So soll die Chancengleichheit wiederhergestellt werden. Diesen Hinweis hatte auch die Kommunalaufsicht der Kommune übermittelt.

Ein Wappen hat Hoheitsstatus und ist damit besonders geschützt. Zum Einsatz kommt es vor allem in offiziellen Zusammenhängen, etwa in Schriftstücken der Kommune. „Das alleinige Verwendungsrecht liegt ausschließlich bei der Stadt Karlsruhe“, heißt es beispielsweise in den Vorgaben zur Verwendung der schwarz-weißen Variante des Wappens in der Fächerstadt. Die farbige Ausführung sei repräsentativen und werblichen Zwecken vorbehalten. Dafür brauche es aber eine Genehmigung. Liegt ein kommerzieller Zweck zugrunde, wird eine Genehmigung nur erteilt, wenn es sich um ein Projekt handelt, das im Interesse der Stadt liegt. Ausgeschlossen ist eine Genehmigung für politische Zwecke.  

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