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Heidelberg muss Sperrzeit verlängern
Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Stadt Heidelberg verurteilt, die Sperrzeiten in der Innenstadt zu verlängern. Damit muss die Stadt ihre seit 2019 gültige Satzung abändern und die Öffnungszeiten für Gastronomiebetriebe in der Innenstadt weiter beschränken – wie sehr, bestimmen die Urteilsgründe, die erst in mehreren Wochen vorliegen, so ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage des Staatsanzeigers.
Nachtruhe bot häufig Anlass für Gerichtsprozesse
Bereits vor fünf Jahren hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe über Anwohnerklagen zur Heidelberger Sperrzeitverordnung entschieden. Damals verpflichtete das Gericht die Stadt zu Sperrzeiten ab Mitternacht unter der Woche und ab 2.30 Uhr in den Nächten zu den Wochenend- und gesetzlichen Feiertagen. Auf dieser Basis bewegt sich das aktuelle Urteil aus Mannheim, das vorgibt, die Sperrzeiten unter Berücksichtigung der Urteilsgründe zu verlängern.
Unklarheit über das Ende des Rechtsstreits
Ob damit der jahrelange Rechtsstreit zwischen der Heidelberger Stadtverwaltung und den Klägern aus der Innenstadt beigelegt ist, bleibt unklar. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen, die Beschwerdefrist dagegen läuft aber erst mit der Zustellung des kompletten Urteils und dauert einen Monat.
Zunächst weitgehende Regeln
Ursprünglich hatte die Universitätsstadt eine liberale Sperrzeitenverordnung. Von Montag bis Donnerstag durften die Gastrobetriebe bis 2 Uhr morgens offenbleiben, in den Nächten zu Freitag, Samstag und Sonntag gar bis 4 Uhr. Diese Regel hatte der VGH bereits 2018 gekippt und der Stadt eine Verlängerung der Sperrzeiten aufgegeben.
Ablehnung bei Innenstadtbewohnern
Auch die darauffolgende Fassung der Verordnung stieß auf die Ablehnung von Innenstadtbewohnern. Der Heidelberger Rat setzte den Gästen in den Nächten zu Montag bis Donnerstag für 1 Uhr die Grenze. Länger feiern war in den Nächten auf Freitag bis 3 Uhr und auf Samstag und Sonntag bis 4 Uhr erlaubt. Später änderte die Stadt die Zeiten noch einmal, für Freitagnacht galt die 1-Uhr-Regel, für die Nächte auf einen Feiertag die Wochenendzeit von 4 Uhr. Außerdem sollten flankierende Maßnahmen, etwa ein aufgestockter Ordnungsdienst, das Ruhebedürfnis der Anwohner mit den Geschäftsinteressen der Innenstadtwirte versöhnen.
Wirte fürchten um wirtschaftliche Existenz
Diese fürchten teilweise um ihre Existenz, wenn die Ausschankzeiten reduziert werden. Offenbar hatte sich der Gemeinderat Heidelberg diese Ansicht zu eigen gemacht und seit 2009, so lange streiten sich Anwohner und Stadt schon um die Nachtruhe in Heidelberg, immer wieder Rechtsmittel gegen gefasste Urteile eingelegt.
Die rund 30 klagewilligen Bewohner hatten sich in einer Initiative zusammengefunden und waren ebenfalls wie die Stadt in die Berufung gegangen, um ihrerseits ihre Forderungen durchzusetzen.
Corona verlängerte das Verfahren in Mannheim
Auch Corona hatte Anteil an der langen Prozessdauer von fünf Jahren. Im Berufungsverfahren scheiterte im Sommer 2020 ein Vergleich, die Mannheimer Richter warteten aber das Ende der Corona-Pandemie mit den Einschränkungen für die Gastronomie ab, um sich ein Urteil zu bilden. Nun hatte ein Lärmgutachter den Richtern Tonbeispiele aus von den Prozessbeteiligten bestimmten Wochen abgespielt. Außerdem hatten Messungen teils deutlich überhöhte Werte angezeigt.