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Flüchtlingsunterbringung

Gutachter zweifelt an LEA-Standort für Ludwigsburg

Gegen Überlegungen, in Ludwigsburg eine Landeserstaufnahme-Einrichtung für Geflüchtete zu bauen, eine LEA, setzt nun die Stadt Ludwigsburg ein Rechtsgutachten.

Ludwigsburgs Oberbürgermeister Matthias Knecht wehrt sich gegen Pläne, in seiner Stadt eine Landeserstaufnahme-Einrichtung für Flüchtlinge zu bauen und hat dazu ein Gutachten erstellen lassen.

dpa/Eibner-Pressefoto/Kuhnle)

Ludwigsburg. Der Verwaltungsjurist einer Freiburger Rechtsanwaltskanzlei kommt zum Schluss, dass der bestehende Bebauungsplan für das Gewann Schanzacker gebe keineswegs die rechtlichen Grundlagen für den Bau einer LEA her. Er zweifelt schon am Bestand des Plans aus den 70ern, der für einen Teil des Geländes eine Sondernutzung Vollzugsanstalt vorsieht. aber nie umgesetzt worden ist. Das Grundstück gehört dem Land.

Baugesetzbuch biete allenfalls fragwürdige Möglichkeiten

Auch das Bauen im Außenbereich oder die Sonderregeln des Baugesetzbuchs, so der Gutachter, böten keine oder sehr fragwürdige Möglichkeiten, die Gebäude für eine Einrichtung zu genehmigen. Oberbürgermeister Matthias Knecht (parteilos) forderte die Landesregierung daher weiterhin auf, vorrangig nach Standortalternativen für den Bau einer LEA in seiner Stadt zu suchen.

OB Matthias Knecht macht sich Sorgen der Nachbarn zueigen

Außerdem hob der Rathauschef die Bedenken der Nachbarkommunen Tamm und Asperg heraus. Die LEA wäre durch eine Bahnlinie vom Siedlungsgebiet Ludwigsburgs getrennt, nicht aber von den kommunalen Nachbarn. Knecht gibt sich in einem Statement recht kämpferisch: „Um für einen möglichen Rechtsstreit gewappnet zu sein und Transparenz zu schaffen, haben wir dieses Gutachten erstellen lassen.“

Ministerium prüft die Sachlage

Das Ministerium der Justiz und für Migration hatte am Mittwoch das Gutachten erhalten und prüft die Erwägungen des Verwaltungsjuristen. Für das Ministerium ist klar, dass die Einschätzung des für Baurecht zuständigen Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen maßgeblich sei, heißt es von dort. Selbstverständlich werden aber sämtliche Eingaben intern bewerten. Auch beim Stand der Planungen lässt sich die Gentges-Behörde nicht in die Karten schauen: Die Prüfung der Eignung des Landesgrundstücks im Gebiet „Schanzacker“ für eine Flüchtlingserstaufnahmeeinrichtung des Landes sei noch nicht abgeschlossen.

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