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 Heilbronn 

Gutachter halten Döner-Obergrenze für rechtlich möglich

Eine Obergrenze für Dönerbuden und Nagelstudios sowie Barber- und Automatenshops in Heilbronn wäre rechtlich machbar - das geht aus einem Rechtsgutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC hervor.

Die CDU-Fraktion in Heilbronn hatte im Kommunalwahlkampf eine Obergrenze für Dönerbuden, Nagelstudios und Barbershops gefordert.

dpa/Christoph Schmidt)

Heilbronn. Das Gutachten hatte die Stadtinitiative Heilbronn, ein Zusammenschluss von Gewerbetreibenden, beauftragt. Eine entsprechende Obergrenze wird von der Heilbronner CDU-Fraktion gefordert.

„Unser Gutachten zeigt, dass es zahlreiche rechtliche Mittel gibt, um die Gewerbe- und Gastronomiestruktur in der Innenstadt gezielt zu steuern“, sagte Thomas Kessler von PwC einer Mitteilung zufolge bei der Vorstellung des Gutachtens. Durch städtebauliche Entwicklungskonzepte und Festlegungen für Teilräume der Stadt könnten Kommunen konkrete Schritte unternehmen.

„Jede Kommune muss Eingriffe genau begründen“

Die Einschätzungen des Gutachtens ließen sich nicht nur auf Heilbronn, sondern auf alle Kommunen anwenden, sagte Kessler. Die Steuerungsmöglichkeiten der Städte seien aber keinesfalls ein Freifahrtschein. „Jede Kommune muss Eingriffe genau begründen“, so Kessler. Die CDU-Fraktion in Heilbronn hatte im Kommunalwahlkampf eine Obergrenze für Dönerbuden, Nagelstudios und Barbershops gefordert.

„Es tut mir weh, dass das Angebot immer einseitiger wird: Immer nur Dönerläden, Barbershops, Nagelstudios oder Handyläden“, sagte CDU-Stadtrat Christoph Troßbach. Die Stadtinitiative zählte allein innerhalb der Heilbronner Innenstadt 20 Dönerläden, 18 Barbershops und 16 Nagelstudios. „Uns geht es darum, dass wir eine möglichst vielfältige Innenstadt haben, mit einem breiten Angebot“, erklärte Troßbach. Zu viele gleiche Geschäfte hätten eine negative Magnetwirkung. Bestehende Läden wären von der Obergrenze nicht betroffen.

Stadtverwaltung ist eher zurückhaltend

Die Stadt soll deswegen nach dem Willen der CDU ein Konzept erarbeiten, um Gastronomie- und Dienstleistungsangebote steuern zu können – also Bereiche festlegen, in denen bestimmte Arten von Geschäften gar nicht mehr oder nur noch weniger angesiedelt werden dürfen.

Einer Stadtsprecherin zufolge soll sich der Gemeinderat im Oktober mit einem entsprechenden Antrag der CDU befassen. Man lasse die Forderung selbst ebenfalls rechtlich prüfen und werde die Ergebnisse der Prüfung in der Sitzung vorstellen, sagte eine Stadtsprecherin.

Zuletzt hatte sich die Verwaltung eher zurückhaltend geäußert. „Die Frage, ob Obergrenzen für bestimmte Gewerbebetriebe möglich sind, ist sehr komplex und umfasst verschiedene Rechtsgebiete“, hieß es.

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