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Gewählter Alpirsbacher Rathauschef: Strafprozess wohl 2025
Alpirsbach. Nach der für ungültig erklärten Bürgermeisterwahl in Alpirsbach muss sich der Wahlsieger voraussichtlich im kommenden Jahr einem Strafprozess stellen. Weil Sven Christmann aus Sicht des Landratsamts Freudenstadt im Wahlkampf Wähler über sein Dienstverhältnis bei der Polizei getäuscht hatte, annullierte die Behörde die Wahl. Hintergrund sind Ermittlungen gegen Christmann und andere Beschuldigte wegen möglicher Bestechlichkeit im Rahmen der Beschaffung von Trocknungsschränken für die Polizei.
Termin für Hauptverhandlung noch offen
Die 16. Große Strafkammer am Landgericht Karlsruhe hat das Hauptverfahren hierzu nach Auskunft eines Sprechers im Juni eröffnet. Termine seien aber noch nicht anberaumt, da die Kammer mit anderen Verfahren bis zum Ende des laufenden Jahres ausgelastet sei. Daher dürfte der Prozess voraussichtlich erst 2025 beginnen.
Christmann hatte auf seiner Internetseite erklärt: «Was meinen eigenen Beitrag zum gesamten Beschaffungsvorgang anbelangt, habe ich ein reines Gewissen und bin restlos davon überzeugt, dass ich stets pflichtgemäß gehandelt habe. Und ich gehe ebenso fest davon aus, dass dies auch zweifelsfrei festgestellt werden wird.» Wie für jeden Beschuldigten gelte auch für ihn die Unschuldsvermutung. Auf Nachfrage äußerte sich sein Anwalt zunächst nicht weiter zu dem eröffneten Hauptverfahren.
Neuwahl angeordnet
Bei der Stichwahl in dem 6000-Einwohner-Ort hatte der parteilose Polizeihauptkommissar Ende April knapp 56 Prozent der Stimmen erhalten, Amtsinhaber Michael Pfaff gut 44 Prozent. Das Landratsamt prüfte die Wahl, nachdem drei Einsprüche eingegangen waren. Es kam zu dem Schluss, dass Christmann die Führung der Dienstgeschäfte verboten worden sei – und bezeichnete das als Suspendierung. Dass Christmann eine Suspendierung etwa auf Instagram öffentlich dementiert hatte, wertete das Amt als aktive Täuschung der Wähler, die entscheidenden Einfluss auf den Ausgang der Wahl gehabt habe. Auch wegen weiterer Beanstandungen erklärte es die Wahl für ungültig und ordnete eine Neuwahl an.
Verfahren am Verwaltungsgericht läuft
Dagegen klagt Christmanns Anwalt beim Verwaltungsgericht Karlsruhe. Der Argumentation zufolge ist eine Suspendierung eine vorläufige Dienstenthebung; diese liege hier nicht vor.
Wann die 14. Kammer am Verwaltungsgericht eine Entscheidung in dieser Sache trifft, ist nach Angaben eines Sprechers noch nicht absehbar. Die Klägerseite könne derzeit die Verfahrensakten einsehen und die Klage begründen. Danach werde die Erwiderung der Beklagtenseite abgewartet, bevor die Kammer über das weitere Vorgehen entscheide.
Die Arbeit der Stadtverwaltung in Alpirsbach läuft indes unvermindert weiter. Die Stadt hatte nach der Wahl-Annullierung erklärt: «Es entsteht durch diese Entscheidung kein rechtsfreier Zustand und es ist weiterhin Handlungsfähigkeit gegeben.» Gemäß der Hauptsatzung seien ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters bestellt, die auch weiterhin wirkten. «Alle anstehenden Entscheidungen können getroffen werden.»
(dpa/ lsw )