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Straßenbau

Gericht billigt Straßenbau im Tennenbachtal

Über die Straße am nordöstlichen Rand der Emmendinger Gemarkung wird schon seit 17 Jahren diskutiert, geplant und gestritten. Nun hat das Verwaltungsgericht Freiburg eine Klage des Verkehrsclub Deutschland (VCD) gegen den Planfeststellungsbeschluss des Emmendinger Landratsamtes abgewiesen.

Direkt an der Kapelle im Tennenbacher Tal führt die marode Kreisstraße vorbei. Die Straße kann nun nach einem Gerichtsurteil saniert werden.

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Freiburg. Die Kreisstraße im Tennenbachtal verbindet die Gemeinde Freiamt mit Sexau Richtung Freiburg und der Großen Kreisstadt. Sie führt durch ein Wasserschutzgebiet und an der Marienkapelle vorbei, dem Rest eines einstigen Zisterzienserklosters. Sie wird viel befahren, ist aber nur viereinhalb Meter breit und ramponiert. Daher hat das Landratsamt für einen 460 Meter langen ersten Abschnitt eine Planfeststellung getroffen.

Faktischer Zwang für zweite Bauetappe?

Die Naturidylle rund um das Kirchlein werde durch die Planungen beeinträchtigt, Fledermäuse und Wildkatzen könnten den schneller fahrenden Autos zum Opfer fallen. Denkmalschutz, Grundwasser und die Annahme, es gebe einen faktischen Zwang, dem ersten Abschnitt einen zweiten folgen zu lassen, all das führte der VCD ins Feld.

Historischer Feldweg als Ausweichstrecke?

Außerdem hätte die Straße verlegt werden können. Am gegenüberliegen Talhang existiert ein Feldweg, der vor den Befreiungskriegen um das damals noch nicht zerstörte Kloster führte. Auf diesen hatte Emmendingens Alt-OB Ulrich Niemann (SPD) in einem offenen Brief verwiesen und das Landratsamt aufgefordert, nicht noch mehr Steuergeld für die Untersuchung der Straßenbaumöglichkeiten in Tennenbach auszugeben.

Keine Fehler in der Abwägung

Das Landratsamt blieb bei seiner Planung einer einen Meter breiteren und kurvenärmeren Straße. Darin konnte das Verwaltungsgericht keinen Fehler erkennen. Tiere schone eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Abwägungsfehler ließen sich nicht wegen einer Alternative konstruieren, bloß weil es für diese auch gute Gründe gebe. Der erste Sanierungsabschnitt zwinge nicht, einen weiteren Abschnitt zu bauen. Rechtsmittel sind möglich.

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