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Gemeinderat muss Haushaltsplan erneut beschließen
Attenweiler. Grund ist ein Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot, das die zuständige Kommunalaufsicht festgestellt hatte. Die Vorberatungen für den Haushaltsbeschluss hatten in einem Ausmaß nichtöffentlich stattgefunden, das die Kontrollbehörde beim Landkreis nicht mehr tolerieren konnte.
Willensbildungsprozess zum Beschluss des Haushalts
Nichtöffentlich beraten worden war der Haushalt am 24. Januar und am 21. Februar, im Anschluss war der Haushalt am 10. April öffentlich beschlossen worden, aber ohne ausführliche Vorstellung durch die Verwaltung und eine nennenswerte inhaltliche Diskussion durch die Gemeinderäte.
Eigentlich aber muss der Willensbildungsprozess bis es zum Beschluss des Haushalts kommt, öffentlich verhandelt werden. In der Aprilsitzung wurde dies dann nachgeholt.