TAMM. Der Gemeinderat von Tamm (Kreis Ludwigsburg) hat beschlossen, beim Land den Antrag zu stellen, sich ab 1. März des kommenden Jahres als „Stadt Tamm“ bezeichnen zu dürfen.
Bisher ist Tamm eine Gemeinde – die größte Gemeinde im Landkreis und die drittgrößte nicht-städtische Gemeinde in Baden-Württemberg, die ein geschlossenes Siedlungsgebiet aufweist. Grundlage für den Antrag ist Paragraf 5 der Gemeindeordnung. Demnach kann die Landesregierung die Bezeichnung an Gemeinden ...
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