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„Fair Wohnen“ oder Zuschussmodell
Stuttgart. „Fair wohnen“ nennt sich das Modell, das die Wohnungsbau Ludwigsburg (WBL) seit 2013 in der Barockstadt etabliert hat und das gänzlich ohne öffentliche Fördermittel auskommt. Herzstück sind reduzierte Mietpreise, die sich flexibel am Verdienst der Bewohner ausrichten.
Finanzierung durch den Verkauf
Einkommensschwächere Haushalte , die einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, bezahlen bis zu vier Euro weniger pro Quadratmeter und Monat. Der Mietnachlass verringert sich, sobald mehr Einkommen verfügbar ist. Liegt kein Wohnberechtigungsschein mehr vor, was alle zwei Jahre überprüft wird, entfällt die Mietsubvention. Finanziert wird das Modell, indem die WBL einen Teil der Wohnungen verkauft und die Erlöse investiert.
Siedlungswerk gibt Mietzuschuss
Einen Mietzuschuss gibt es auch beim Siedlungswerk Baden, zu dem 24 Wohnungsgenossenschaften gehören. Das läuft über das Förderprogramm „Bezahlbares Wohnen“ des Erzbistums Freiburg, das es bereits seit 2014 gibt. Die Diözese stellt auch die Gelder in Millionenhöhe zur Verfügung.
Nachweis der Bedürftigkeit
Der Zuschuss ist an Neubauten zu moderaten Mieten gekoppelt und beträgt 1,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, wenn die Wohnung für maximal 11,50 Euro vermietet wird. Damit reduziert sich die Miete für den Nutzer, der die Bedürftigkeit nachweisen muss, auf zehn Euro. In vielen Landgemeinden liegt die Miete jedoch deutlich darunter. Jede Genossenschaft darf allerdings nur für höchstens 700 Quadratmeter diese Förderung beantragen, damit tatsächlich alle Genossenschaften zum Zuge kommen.
Viele geförderte Einheiten
Auch in Heidelberg schaut die Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH (GGH) als größte Vermieterin in der Stadt auf die Mietpreise und bezahlbaren Wohnraum . Vor zwei Jahren hat der Gemeinderat die GGH-Strategie 2035 beschlossen, die nicht nur den Bau von mehr als 2200 zusätzlichen Wohnungen vorsieht, wobei die Hälfte öffentlich geförderte Mietwohnungen sein sollen.
Freiwillige Selbstbindung für niedrigen Mietzins
Das Unternehmen will schrittweise eine einheitliche Mietpreisbindung einführen, quasi eine freiwillige Selbstbindung. Haushalte mit eigenem Einkommen und Wohnberechtigungsschein erhalten in Bestandswohnungen grundsätzlich einen Mietnachlass von zehn Prozent auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Dabei ist es egal, ob es sich um eine frei finanzierte oder öffentlich geförderte Wohnung der GGH handelt.