WAGHÄUSEL. Etwa in der Mitte der kommunalpolitischen Legislaturperiode angelangt, ist für etliche Gemeinderäte der Zeitpunkt gekommen, über die unechte Teilortswahl zu diskutieren und zu entscheiden. Soll die besondere Wahlform, die es in dieser Form ausschließlich in Baden-Württemberg gibt, zur nächsten Kommunalwahl im Frühjahr 2024 abgeschafft werden, müssen die Weichen dafür rechtzeitig gestellt werden. Eine leichte Entscheidung ist das oft nicht, wie aktuelle Beispiele zeigen – ...
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