Digitalisierung: So innovativ sind die Kommunen und Landkreise

Künftig sollen Bürger ihre Daten einmal angeben, um Verwaltungsleistungen digital nutzen zu können. Dafür fehlen aber noch Grundlagen.
ArtmannWitte via www.imago-images.de)Stuttgart. Die Digitalisierung kann sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch bei den Bürgern für eine erhebliche Erleichterung sorgen. Das zeigt ein aktuelles Beispiel: Seit April 2024 können Einwohner online ihren Wohnsitz anmelden. Die „Elektronische Wohnsitzanmeldung“ wird bereits von 441 Kommunen in Baden-Württemberg genutzt. Sie digitalisiert den gesamten Ummeldeprozess bei einem Umzug – von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises und des Reisepasses. Knapp 14 500 Anträge sind laut Städtetag bereits eingegangen. 14 500 Menschen haben sich damit den Gang zum Rathaus gespart. Dies entlaste die Kommunen um 302 Personentage.
Das Innenministerium erwartet, dass im Laufe des Jahres mehr als 600 Meldebehörden im Land den Onlinedienst anbieten werden.
Das Innenministerium hat eine „Rollout-Einheit“ ins Leben gerufen
Die Elektronische Wohnsitzanmeldung wurde ursprünglich in Hamburg entwickelt und wird nun bundesweit in Städten und Gemeinden genutzt. Unter der Federführung von Baden-Württemberg wurde außerdem der Onlinedienst „i-Kfz“ vom IT-Dienstleister Komm.One entwickelt. Damit können Bürger seit September 2023 Fahrzeuge online an-, ab- oder ummelden. Mittlerweile bieten alle 44 Zulassungsbehörden in Baden-Württemberg i-Kfz mit vollem Funktionsumfang an.
Und: Im Laufe des Jahres sollen voraussichtlich rund 300 Standesämter an den Onlinedienst „Ehe-Online“ angebunden werden.
Diese Projekte sind herausragende Beispiele, die von einzelnen Bundesländern nach dem „Einer für alle“-Prinzip (EfA) entwickelt wurden.
Doch es bleibt viel zu tun: Ursprünglich war geplant, bis Ende 2022 mehr als 6000 Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, die in insgesamt 575 Leistungspaketen zusammengefasst wurden. Dieses Ziel im Onlinezugangsgesetz wurde bekanntlich nicht erreicht. Seit Juli 2024 gilt das geänderte Onlinezugangsgesetz, das keine feste Umsetzungsfrist mehr enthält. Aktuell sind rund 600 Onlinedienste auf der Plattform Service-BW verfügbar. Darin enthalten sind viele kleinere Lösungen von Kommunen selbst. Damit die digitale Verwaltung in allen Städten und Gemeinden vorankommt, müssten sich laut Innenministerium alle Ebenen – Bund, Länder und Kommunen – aktiv beteiligen. Die Kommunen müssten die Onlinedienste auf Service-BW aktivieren. Dafür hat das Innenministerium 2024 unter anderem eine „Rollout-Einheit“ ins Leben gerufen.
Der Föderalismus macht es oft kompliziert: Bei etwa 90 Leistungen liege sowohl die Regelungs- als auch die Vollzugskompetenz bei Ländern und Kommunen. Beim größten Teil der Leistungen liege sie beim Bund, die Länder und Kommunen setzen sie um. Der Bund müsse seine Gesetze digitaltauglich gestalten und entbürokratisieren, so das Ministerium.
Experten fordern eine einheitliche und zentrale IT-Infrastruktur, anstatt dass einzelne Kommunen oder Bundesländer eigene Projekte starten, die möglicherweise am Geldmangel scheitern. Der Gemeindetag spricht in einem Positionspapier von einer Sackgasse, in der sich „die übergeordnete politisch gesteuerte Digitalisierung der Kommunalverwaltungen“ befinde. Um das zu ändern, schlägt der Verband unter anderem vor, die E-Government-Vereinbarung zwischen Land und Kommunen von 2019 zu erneuern. Auch der Städtetag pocht auf eine rasche Einigung für das Regelwerk.
Experten sehen den Zeitplan für moderne Register gefährdet
Doch laut dem Städtetag hat sich auch das EfA-Prinzip nicht flächendeckend durchsetzen können. Auch weil es unterschiedliche Qualitäten der Länder gibt. Ob eine Nachnutzung wirklich Sinn ergibt, müsse daher im Einzelfall entschieden werden. Falls nicht, sollte das Land zentral eine Eigenlösung anbieten, sagt Referent Manuel Brückner.
Für die Grundlagen müssen alle Beteiligten noch eine hohe Hürden nehmen: Damit weitere Leistungen aus einem Guss digital werden, braucht es moderne und vernetzte Register. Kommunen und Länder halten darin die Daten von Bürgern und Unternehmen vor. Noch sind sie nicht flächendeckend miteinander verknüpft. Das braucht es aber, damit die Nutzer ihre Daten nur einmal angeben müssen (Once-Only-Prinzip). Beispiel: Eine Geburtsurkunde könnte dadurch automatisch beim Standesamt eingehen. Bis 2028 sollen die Register so fit sein, dass sie auch aktuelle Zensus-Daten per Knopfdruck ausspucken, doch Experten sehen den Zeitplan schon jetzt gefährdet.
Parallel dazu müssen sich die Arbeitsabläufe in den Rathäusern an die digitalen Prozesse anpassen. Diese Arbeit schreitet voran. „Man kann Digitalisierung ohne interne (Neu-)Organisation nicht denken“, erläutert Brückner. Es sei eine Herausforderung, solche Prozesse in die Fläche zu bekommen, aber notwendig, auch um mit Hilfe der Digitalisierung dem zunehmenden Fachkräftemangel zu begegnen.
Neue Rubrik „Zukunft der Verwaltung“ im Staatsanzeiger
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Die neue Rubrik „Zukunft der Verwaltung“ beschäftigt sich künftig über alle Ressorts im Staatsanzeiger hinweg mit diesen Themen, wie eine moderne Verwaltung darauf reagieren kann, im Bereich der Digitalisierung oder der Organisationsentwicklung.