STUTTGART. Das Gesetz tritt am 16. März in Kraft und betrifft Mitarbeiter von Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime, in denen viele vulnerable Personen leben. Sie müssen bis zum Stichtag einen Nachweis darüber erbringen, ob sie geimpft oder genesen sind. Kommen sie der Pflicht nicht fristgerecht nach oder bestehen Zweifel am Nachweis, müssen die Einrichtungen sofort das zuständige Gesundheitsamt informieren. Die Ämter könnten dann Betretungs- und Tätigkeitsverbote aussprechen.
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