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Die Zuspitzung auf zwei Köpfe polarisiert
Gerade einmal 70 Stimmen machten am Sonntag in der Barockstadt den Unterschied. Gewonnen hat die Wahl die Juristin Monika Müller (SPD), hauchdünn vor dem parteilosen Michael Gaska. Beide hatten im ersten Wahlgang nicht die absolute Mehrheit erreicht, doch sie waren die Kandidaten mit den meisten Stimmen und durften zur Stichwahl antreten. Müller kam nun auf 50,3 Prozent der Stimmen, Gaska kam auf 49,7 Prozent.
Eigentlich sollte die Stichwahl dazu führen, dass die Wahlsieger ein klares Ergebnis, 50 Prozent plus X, erhalten und so gestärkt in die Amtszeit starten. Denn bisher kam es in der zweiten Runde durchaus vor, dass der Gewinner mit der einfachen Mehrheit gewählt wurde. Wenn ein Duell so hauchdünn ausgeht wie in Rastatt, muss das nicht zwangsläufig eine Stärkung bedeuten, zumal Müller ihren Vorsprung aus dem ersten Wahlgang stark eingebüßt hat. In Rastatt betonte die Wahlsiegerin nicht ohne Grund, dass sie das Vertrauen aller gewinnen möchte, auch derjenigen, die sie nicht gewählt hatten.
Wahlbeteiligung ging um 1,3 Prozent zurück
Zugegeben: Hauchdünne Wahlsiege hat es auch in anderen Städten gegeben, zuletzt in Mannheim. Doch bei der Neuwahl in der Quadratestadt stimmten immerhin 1,7 Prozent für den dritten Kandidaten im Bunde und drückten so ihren Willen aus. Doch er hätte nach der neuen Regelung, die seit August gilt, nicht mehr antreten dürfen.
Die OB-Stichwahl in Rastatt war zwar spannend. Aber die Zuspitzung auf zwei Köpfe führte nicht zu einer höheren Wahlbeteiligung: Sie ging im zweiten Wahlgang im Vergleich zum ersten um rund 1,3 Prozent zurück, auf 35,09 Prozent. Wähler, die sich nicht von einem der Duellanten vertreten fühlen, könnten künftig im Zweifel eher der Stichwahl fernbleiben.
Auch die Möglichkeit, dass sich wie bisher bei einer Neuwahl neue Kandidaten antreten können, gibt es nun nicht mehr. Das ist in einem starken Kandidatenfeld wie in Rastatt kein Problem. In kleineren Kommunen ist das nicht immer der Fall. Hier war es in der Vergangenheit gut, wenn bei der Neuwahl nochmals neue, geeignete Kandidaten antreten können.