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Kommunalwahl

Deutlich mehr Wahlanfechtungen

Das Regierungspräsidium Stuttgart prüft Beschwerden für Waiblingen, Böblingen und Crailsheim. Der Regierungsbezirk verzeichnet von allen vier Bezirken die höchste Zahl an Beschwerden gegen die Kommunalwahl vom Juni. 

Die Kommunalwahl vom Juni gab besonders in den Regierungsbezirken Stuttgart und Karlsruhe Anlass für Wahlanfechtungen.

Harald Tittel)

Stuttgart. Die Zahl der Wahlanfechtungen nach dem Urnengang am 9. Juni fällt je nach Regierungsbezirk sehr unterschiedlich aus. Stuttgart bildet den Schwerpunkt mit 52 Wahlanfechtungen, wie eine Umfrage des Staatsanzeigers unter den vier Regierungspräsidien des Landes ergeben hat. Demnach hat die zuständige Abteilung dort bislang 37 Anfechtungen abgearbeitet.

Unechte Teilortswahl bereitet Probleme

Noch offen sind Einwendungen zur Kommunalwahl in Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall), dort gegen die Gemeinde- und die Ortschaftsratswahlen. Laut Presseberichten geht es dort um die richtige Anwendung der Regeln zur unechten Teilortswahl. Auch Entscheidungen zu Beschwerden über die Wahlen in Böblingen und dem Rems-Murr-Kreis stehen noch aus. Der Schwerpunkt der Anfechtungen liegt allerdings in Waiblingen.

Kreistag in Waiblingen verschiebt konstituierende Sitzung

Dort hatte es ähnlich wie in Rastatt eine Panne beim Versand der Briefwahlunterlagen gegeben, das Ergebnis bis der Prüfung steht hier noch aus, weshalb die konstituierende Sitzung des Rems-Murr-Kreistags in Waiblingen verschoben wurde. Das Regierungspräsidium versichert, dass die Anfechtungen so schnell wie möglich abgearbeitet werden. Die bisher erledigten Wahlanfechtungen haben die Antragsteller entweder zurückgenommen oder wurden vom Regierungspräsidium zurückgewiesen.

Fülle an Wahlanfechtungen in Karlsruhe

Auch in Karlsruhe gab es eine zuletzt nicht gekannte Fülle an Wahlanfechtungen, 28 Bürger rügten die Kommunalwahlen und hatten in Rastatt tatsächlich Erfolg . Dort wurden Briefwahlunterlagen nach einer technischen Panne nicht verschickt. Antragsteller waren aber als Briefwähler gekennzeichnet und damit von der Urnenwahl und der Stimmabgabe ausgeschlossen. Der Schwerpunkt der Rügen lag mit 25 Anfechtungen in Rastatt.

Ruhe in in den südlichen Bezirken

Ganz anders sieht die Situation in den Regierungspräsidien Freiburg und Tübingen aus. Die Behörde in der badischen Universitätsstadt hatten acht Wahlanfechtungen zu prüfen, die allesamt zurückgewiesen wurden. Schwerpunkt war hier mit drei Beschwerden die Gemeinderatswahl in Freiburg selbst. In der Neckarstadt hingegen hatte das Wahlprüfungsamt tatsächlich nur eine Anfechtung zu prüfen, nachdem zwei weitere wieder zurückgenommen wurden. Auch hier hatte die Anfechtung keinen Erfolg.

Tübingen verzeichnet eine Anfechtung weniger als 2019

Damit ist die Zahl der Anfechtungen in Tübingen sogar um eine im Vergleich zur Wahl vor fünf Jahren mit vier Anfechtungen gesunken. In Freiburg gab es einen leichten Anstieg um drei Anfechtungen. 21 Rügen mehr als vor fünf Jahren hatte man im Regierungspräsidium Karlsruhe zu bearbeiten, ganze 40 mehr waren es im Regierungsbezirk Stuttgart.

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