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Der Totensonntag und die Fallstricke für die Kommunen
Was an Weihnachten vor 2000 Jahren passiert ist, weiß jeder Christenmensch. Gleiches gilt für Ostern. Wir sprechen keineswegs über die Lieferfahrt des Weihnachtsmanns mit dem Coca-Cola-Truck oder die Wiederkehr der Osterschokohasen, nein: Ein Religionsgründer wurde geboren und fand sein irdisches Ende – das nur zur Sicherheit. Bei Festen wie Pfingsten wird die Kenntnis über den Anlass des freien Montags schon dünner, es ist auch ein abstrakter Vorgang, wenn der Heilige Geist ausgeschüttet wird. Noch geheimnisvoller wird es bei Tagen wie Fronleichnam (Fest der Eucharistie) oder dem Totensonntag.
Der Name sagt zwar, um was es geht, aber dass damit der letzte Sonntag im Kirchenjahr als Zeichen der Endlichkeit immer vor dem Ersten Advent liegt, dürfte allenfalls dem Pfarrer und den Herrschaften des Kirchengemeinderates bekannt sein. Just diesen Sonntag kurz vor dem Weihnachtstrubel hatte der Willstätter Gemeinderat als Termin für die Bürgermeisterwahl aber auserkoren und ist damit in eine Falle getappt.
Obacht beim unbekannten Feiertag
An diesem unbekannten Feiertag verbietet das Kommunalwahlgesetz Urnengänge für Kommunalgremien oder -posten. Auch im Offenburger Landratsamt blieb der Schnitzer erst unbemerkt, dann aber wurde alles auf Anfang gestellt und die Wahl abgeblasen. Nun müssen die Kandidaten um die Nachfolge des vorzeitig zurückgetretenen Christian Huber erneut die Wahlunterlagen abgeben, der Posten wird komplett neu ausgeschrieben.
Unterdessen könnte den Willstättern in ihrer Terminnot das Aus der Ampel helfen. Die Kür des neuen Bürgermeisters soll wohl mit der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stattfinden, so ein Vorschlag von Bürgermeisterstellvertreter Tobias Fahrner. Der Termin hat einen Vorteil: Das Gesetz erlaubt am politisch diskutierten Feiertag der Demokratie die Neuwahl des Willstätter Bürgermeisters ausdrücklich, also keine unnötige Falle wie beim Totengedenktag.