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Der lange Kampf des Herrn K. um die Streuobstwiesen-Informationsfreiheit

Es kommt nicht so häufig vor, dass eine einzelne Privatperson vor die Verwaltungsgerichte zieht und das bis zur höchsten Instanz. Der Bruchsaler Günter Kolb hat es dennoch gewagt und war jetzt erfolgreich. Die Stadtverwaltung muss ihm Daten über Lage und Größe bestimmter Grundstücke übermitteln.  

Günter Kolb sammelt Daten. Die Stadt Bruchsal muss ihm diese über städtische Grundstücke nun aushändigen, urteilte der VGH.

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Quelle/Autor: Marcus Dischinger

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