Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Gerichtsurteil

Castor-Behälter mit radioaktiven Abfällen dürfen vorerst in Philippsburg lagern

Vier Castor-Behälter mit radioaktiven Abfällen sollen aus Frankreich zurück nach Deutschland ins Zwischenlager nach Philippsburg transportiert werden. Einen Eilantrag dagegen, der von der Stadt im Landkreis Karlsruhe sowie von Anrainern kommt, hat der Verwaltungsgerichtshof nun abgelehnt.

Das Zwischenlager für radioaktive Abfälle im Energiepark Philippsburg. Bis Ende 2024 sollen die letzten noch in Frankreich befindlichen Abfälle, die früher bei der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in England und Frankreich entstanden, zum Zwischenlager in Philippsburg transportiert und dort eingelagert werden.

dpa/Uwe Anspach)

Mannheim. Das Mannheimer Gericht rechnet weiterhin mit einer deutlichen Unterschreitung der Grenzwerte beim Transport. Die Bevölkerung werde durch die Lieferung dem radioaktiven Material aus der Wiederaufbereitungsanlage in La Hague in Frankreich nicht ausgesetzt. Deutschland hat sich gegenüber Frankreich zur Rücknahme der Behälter bis Ende 2024 vertraglich verpflichtet.

In Philippsburg dürfen 152 Behälter lagern

Die Lagergenehmigung umfasst 152 Behälter, sie wird durch die Bewilligung, nun Castoren einer bestimmten Baureihe einzulagern, nicht erweitert. Kriegsgefahren oder terroristische Anschläge ließ das Gericht als Ablehnungsgrund nicht gelten. Allerdings wollen die Richter untersuchen, wie sich der Absturz eines mit modernen Waffensystemen bestückten Kampfflugzeugs auf das Zwischenlager auswirken kann. Das allerdings werde erst Thema im Hauptsacheverfahren, so die Mitteilung.

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 189 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesen Sie auch