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Castor-Behälter mit radioaktiven Abfällen dürfen vorerst in Philippsburg lagern
Mannheim. Das Mannheimer Gericht rechnet weiterhin mit einer deutlichen Unterschreitung der Grenzwerte beim Transport. Die Bevölkerung werde durch die Lieferung dem radioaktiven Material aus der Wiederaufbereitungsanlage in La Hague in Frankreich nicht ausgesetzt. Deutschland hat sich gegenüber Frankreich zur Rücknahme der Behälter bis Ende 2024 vertraglich verpflichtet.
In Philippsburg dürfen 152 Behälter lagern
Die Lagergenehmigung umfasst 152 Behälter, sie wird durch die Bewilligung, nun Castoren einer bestimmten Baureihe einzulagern, nicht erweitert. Kriegsgefahren oder terroristische Anschläge ließ das Gericht als Ablehnungsgrund nicht gelten. Allerdings wollen die Richter untersuchen, wie sich der Absturz eines mit modernen Waffensystemen bestückten Kampfflugzeugs auf das Zwischenlager auswirken kann. Das allerdings werde erst Thema im Hauptsacheverfahren, so die Mitteilung.