Prozesse

Bürgermeisterwahl von Alpirsbach vor Gericht verhandelt

Wurde bei der Bürgermeisterwahl in Alpirsbach getäuscht? Der Wahlsieger wehrt sich mit einer Klage gegen die Annullierung der Wahl. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe prüft.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe prüft die Annullierung der Bürgermeisterwahl in Alpirsbach.

dpa/Uli Deck)

Karlsruhe. Vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe hat ein Prozess zur Gültigkeit der Bürgermeisterwahl von Alpirsbach im Schwarzwald begonnen. Bei der Stichwahl in dem 6.000-Einwohner-Ort im Kreis Freudenstadt hatte der parteilose Polizeihauptkommissar Sven Christmann vor neun Monaten knapp 56 Prozent der Stimmen erhalten. Die Wahl wurde aber annulliert. Dagegen klagt Christmann.

Wurden Wähler getäuscht?

Das Landratsamt Freudenstadt wirft ihm vor, die Wähler in Hinblick auf sein Dienstverhältnis bei der Polizei getäuscht zu haben. Es geht im Kern um die Frage: Wurde der Wahlsieger vom Dienst suspendiert und hat er das verschwiegen? Christmann bestreitet das. Außerdem ist die Behörde der Ansicht, dass der Kandidat wegen Formfehlern erst gar nicht für die Wahl hätte zugelassen werden dürfen.

Langer Rechtsweg möglich

Wann das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe fällt, ist noch offen. Gegen die Entscheidung könnten noch Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim und beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden. (dpa/lsw)

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