Ungültige Wahl 

Bürgermeisterwahl Alpirsbach: Sven Christmann akzeptiert Urteil

Die Hängepartie um die für ungültig erklärte Alpirsbacher Bürgermeisterwahl ist beendet. Der Wahlsieger wird keine weiteren Rechtsmittel gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe einlegen. 

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klagen von Sven Christmann abgewiesen.

dpa/Uli Deck)

Freiburg/Karlsruhe. Sven Christmann ermöglicht eine neue Bürgermeisterwahl in Alpirsbach. Laut seinem Anwalt Patrick Heinemann in Freiburg wird der parteilose Polizeihauptkommissar  keine weiteren Rechtsmittel einlegen, um die Annullierung der Bürgermeisterwahl anzufechten.

Das Landratsamt Freudenstadt hatte die Wahl vom April 2024 für ungültig erklärt und verlangte eine Neuwahl. Christmann habe die Wähler im Hinblick auf sein Dienstverhältnis bei der Polizei getäuscht, so der Vorwurf. Außerdem hatten drei Personen Einspruch eingelegt. Dagegen klagte der 45-Jährige vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Richter: Täuschung war geeignet, das Ergebnis der Wahl zu beeinflussen

Im Februar bestätigte das Gericht die Einschätzung des Landratsamts. Christmann habe mit nicht vollständigen Aussagen zu seinem Dienstverhältnis bei der Polizei die Wähler fehlgeleitet. Die so verursachte Täuschung sei geeignet gewesen, das Ergebnis der Wahl zu beeinflussen, erläuterte das Gericht in der Urteilsbegründung. Christmann hätte darüber aufklären müssen, dass er aufgrund von Ermittlungen nicht aktiv im Dienst ist.

Christmann hatte bei der Stichwahl in dem 6000-Einwohner-Ort im Landkreis Freudenstadt Ende April 2024 knapp 56 Prozent der Stimmen erhalten. Ihm war die Führung der Dienstgeschäfte unter Anordnung der sofortigen Vollziehung untersagt worden, so das Gericht – wegen des Verdachts, dass er sich in einem dienstlichen Beschaffungsvorgang einen vermögenswerten Vorteil verschafft habe. 

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