Beschluss zur Verhinderung einer Kooperation mit Gemeinderäten ist rechtswidrig
Gemeinderäte dürfen nicht per Beschluss die Zusammenarbeit mit Mitgliedern des Gremiums verbieten. Eine entsprechende Entscheidung, die die Zusammenarbeit mit AfD-Mitgliedern regeln sollte, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf für rechtswidrig erklärt. Dies dürfte auch für Kommunen in Baden-Württemberg bedeutsam sein.