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Behörde kippt Bürgermeisterwahl am Totensonntag
Willstätt. Eigentlich waren die Menschen im badischen Willstätt aufgerufen, am 24. November zur Bürgermeisterwahl zu gehen – doch daraus wird vorerst nichts. Das zuständige Landratsamt Ortenaukreis kippte unvermittelt die Abstimmung. Der Grund: Am Totensonntag sind überhaupt keine Wahlen erlaubt. Die Absage gilt auch für die mögliche Nachwahl am 15. Dezember. Es müsse nun ein neuer Termin gefunden werden, teilte die Behörde mit. Dazu sei der Gemeinderat in der Verantwortung. Das Nachsehen haben auch die fünf Anwärter für den Rathausposten in der Kommune mit gut 10.000 Einwohnern nordwestlich von Offenburg: Sie müssen sich nach einer neuen Ausschreibung wieder bewerben. Fehler erst spät entdeckt «Am 24. November ist Totengedenktag. Nach dem Kommunalwahlrecht dürfen an diesem stillen Feiertag keine Wahlen abgehalten werden», erklärte Nikolas Stoermer vom Landratsamt. Die Behörde habe den Fehler erst in dieser Woche entdeckt und die Gemeinde informiert. «Wir bedauern diesen Formfehler sehr», teilten die Gemeinde und die Behörde gemeinsam mit.
In Willstätt muss gewählt werden, da der bisherige Rathauschef Christian Huber (parteilos) nach rund fünfeinhalb Jahren im Amt zurückgetreten war. Der Totensonntag ist in der evangelischen Kirche ein wichtiger Tag, an dem der Verstorbenen gedacht wird. (dpa/lsw)