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Oberderdingen will Haus abreißen, Behörde blockiert den Antrag
Oberderdingen. Ein zwar denkmalgeschütztes, aber abbruchreifes Fachwerkhaus aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, das an der Durchgangsstraße in Oberderdingen (Kreis Karlsruhe) steht, darf nicht abgerissen werden. Der Gemeinderat hält die Sanierungskosten in Höhe von 800 000 Euro für nicht verhältnismäßig, so sein einstimmig gefasster Beschluss. Nun soll ein Rechtsanwalt beim Landratsamt in Karlsruhe den Abbruch erwirken. 2017 hatte die Kommune das Objekt erworben. Standfestigkeit und Verkehrssicherheit des Gebäudes haben sich seither deutlich verschlechtert.
Drehbuch zu einer Seifenoper
Die Aufzeichnungen über die Diskussionen zu dem Gebäude, welche die Verwaltung aus Anlass des Beschlusses dokumentiert hatte, liest sich teilweise wie das Drehbuch zu einer Seifenoper. Nachdem ein Architektenbüro im April 2021 in einem Gutachten Instandhaltungskosten von 798 000 Euro festgestellt hatte, verlangte der Landesdenkmalpfleger, dass die Kostenermittlung wiederholt werde und zwar durch einen auf Denkmalschutz spezialisierten Zimmermannsbetrieb. Das Bauordnungsamt scheiterte daran, auf seine Anfrage reagierte kein Betrieb.
Hin und Her der Behörde
Oder: Nach einer weiteren Begehung, ebenfalls im Dezember 2021, stellt die Kommune einen Antrag auf Abbruch beim Landratsamt – und zwar auf Vorschlag der Landesdenkmalpflege selbst, die offenbar ihre Haltung geändert hatte. Wenige Monate später, im März 2022, hieß es bei einem Anruf des Denkmalpflegers, man habe es sich anders überlegt, das Fachwerkhaus solle doch erhalten bleiben. Bürgermeister Thomas Nowitzki (CDU) beantragte zur Gefahrenabwehr trotzdem den Abbruch. Es folgte die formlose Ablehnung.
Zur Klage bereit
Mit dem Einschalten der Kanzlei ist die nächste Eskalationsstufe erreicht: Der Abbruch soll auf rechtlichem Wege erzwungen werden.