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Agri-Photovoltaik: Auf einem Weinberg im Kaiserstuhl soll eine Anlage entstehen
IHRINGEN AM KAISERSTUHL. Die Solarmodule sind bis zu zwei Meter lang und ein Meter breit. In sechs Metern Höhe werden sie über dem Weinberg stehen. Auf der 0,2 Hektar großen Anlage am Blankenhornsberg bei Ihringen am Kaiserstuhl (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) werden die Reben vom blauen Spätburgunder in einigen Monaten von 1400 Quadratmeter Modulfläche beschattet. Mögliche Leistung: 200 Kilowatt-Peak. Die Gemeinde Ihringen hat in Aussicht gestellt, den Strom abzunehmen.
Es ist eine der wenigen Viti-Photovoltaikanlagen, die bisher umgesetzt werden – und hat im Gegensatz zu anderen die Chance, in diesem Sommer zu starten. „Agri-Photovoltaikanlagen haben“, so erklärt Frederik Klodt, Referent Weinbau, Anpassung an den Klimawandel am Staatlichen Weinbauinstitut (WBI) Freiburg, „ein großes Potenzial, aber Hürden von der Finanzierung bis zur Prototypenentwicklung.“
Rechtliche Hürden auch für die Agri-PV im Weinberg
Und die Agri-PV-Anlagen kämpfen mit einem großen Handicap: Es ist schwierig, sie überhaupt aufstellen zu können. Denn der außerörtliche Bereich ist besonders geschützt, und die Anlagen sind als bauliche Einheiten definiert. Es braucht also eine Baugenehmigung. Dann könnten Landwirte, Winzer und Energieinvestoren von der Mehrfachnutzung der Fläche profitieren und Energie und Früchte ernten.
Das Land ist 2022 mit fünf geförderten Modellanlagen für Agri-PV an den Start gegangen, um die flächeneffiziente Landnutzungsform zu etablieren. Technik wie Kulturbedingungen und Ertrag sollen wissenschaftlich untersucht werden, etwa in einer Agri-PV-Anlage über einer Obstanlage in Kressbronn. Doch auch Winzer und Energieinvestoren werden aktiv, um Solaranlagen über Reben anzubringen.
Erneuerbare-Energien-Gesetz fördert Agri-PV
Die seit Januar 2023 in Kraft getretene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat wichtige Rahmenbedingungen geschaffen, um die Agri-Photovoltaik in der Zukunft marktfähig zu machen. Betreiber können zum Beispiel im Rahmen der Regelausschreibungen des EEG eine Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen erhalten.
Die unklare Rechtslage bezüglich der baulichen Genehmigungsverfahren macht diese für Antragssteller und Kommunen aufwendig und verhindert einen schnelleren Ausbau.
In Freiburg-Munzingen, Oberkirch und Riegel sind Vino-PV-Anlagen in unterschiedlichen Planungs- und Umsetzungsphasen. Das größte Hindernis sind auch hier die nicht vorhandenen Standards für die Genehmigung (siehe Kasten). Schon im vergangenen Jahr hatte die Hochschule Kehl gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (ISE) und dem Deutschen Bauernverband in einem Positionspapier gefordert, eine zielgerichtetere Förderung hoch aufgeständerter Agri-PV und Vereinfachungen der Genehmigungsverfahren für den Bau von Agri-PV-Anlagen voranzutreiben.
„Da Agri-PV-Anlagen im Außenraum gebaut werden, ist in aller Regel die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die örtliche Kommune notwendig“, so Michael Frey, Professor für Rechts- und Kommunalwissenschaften an der Hochschule Kehl: „Oft muss hierfür zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden. Diese Verfahren nehmen enorm viel Zeit in Anspruch und verzögen damit den Markthochlauf der Agri-PV.“
Am Blankenhornsberg in Ihringen ist die bauliche Genehmigung nun in trockenen Tüchern. Möglich machen es Pacht- und Duldungsverträge zwischen dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, der Gemeinde Ihringen, Vermögen und Bau Baden-Württemberg und dem Staatlichen Weinbauinstitut.
Zahlreiche Institutionen sind mit im Boot
Für die Umsetzung der Anlage sind die Firma Intech und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Emmendingen zuständig, für die wissenschaftliche Begleitung neben dem WBI auch das Fraunhofer ISE mit im Boot. Projektiert, so Klodt, sind Kosten von circa 550 000 Euro. Das Ministerium für ländlichen Raum fördert das Projekt zu 50 Prozent mit 275 000 Euro. Die restliche Investition trage die Firma Intech.