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Regionalplanung

87 Flächen kommen in der Region Stuttgart für Windkraft infrage

Die zwölf Regionalverbände im Land müssen bis Ende September mindestens 1,8 Prozent ihrer Gesamtfläche für die Nutzung von Windenergie ausweisen. Besonders schwierig ist diese Aufgabe in der dicht besiedelten Region Stuttgart.

Auf dem Land gibt es oft mehr geeignete Flächen für Windräder. In der dicht besiedelten Region Stuttgart hat man sich nun auf 87 mögliche Standorte geeinigt.

IMAGO/Uwe Umstätter)

Stuttgart. Die Regionalversammlung der Region Stuttgart hat 87 Vorranggebiete für Windkraftstandorte beschlossen. Die Flächen wurden nach Anträgen aus allen Fraktionen und ausführlicher Debatte bei der Sitzung am Mittwoch reduziert. Ursprünglich sahen die Planentwürfe 91 Vorranggebiete (1,9 Prozent der Regionsfläche) für Windkraft und 82 Vorranggebiete (0,7 Prozent) für Freiflächen-Photovoltaikanlagen vor.

Letztere wurden unverändert beschlossen, wie der Verband Region Stuttgart mitteilt.

Die Planer sichteten 6500 Stellungnahmen

Damit geht die Teilfortschreibung des Regionalplans für erneuerbare Energien in die zweite Offenlegung. Schon die rund 6500 Stellungnahmen der ersten Offenlegung haben zu wesentlichen Änderungen der Planentwürfe geführt. Von den ursprünglich 106 vorgeschlagenen Windkraftstandorten fielen im Zuge der Prüfung der Einsprüche 15 Flächen weg. Der Chefplaner der Region, Thomas Kiwitt, spricht von keiner leichten Aufgabe, die Standorte auszuwählen und von „hohen Anforderungen“ an die Transparenz des Planungsverfahrens. Wichtig sei, die Bürger und Kommunen mitzunehmen.

Die Gründe für die Reduzierung sind vielfältig: Zum einen standen rechtliche Ausschlusskriterien wie Wohnbebauung und Wasserschutz entgegen, zum anderen Belange der Bundeswehr und Flugsicherung. Die Hauptursache für die meisten gestrichenen Vorranggebiete war der Überlastungsschutz. Dieser soll verhindern, dass Ortschaften von zu vielen Windrädern umgeben werden und dadurch eine visuelle Überlastung entsteht. Davon waren elf Gebiete betroffen. Damit reduzierten sich die Flächen von 2,6 Prozent auf 1,9 Prozent. Mit dem Beschluss vom Mittwoch bleiben 1,8 Prozent der Fläche für Windkraft – das gesetzliche Mindestziel – übrig.

Bevölkerung kann zu den Plänen erneut Stellung nehmen

Das Land gibt im Klimagesetz diese Prozentzahl für Windkraft in den zwölf Regionen vor. Für Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind 0,2 Prozent der jeweiligen Regionsfläche vorgesehen. Die Regionalverbände müssen die Satzungsbeschlüsse bis Ende September verabschieden. Trotz der Herausforderungen ist Regionaldirektor Alexander Lahl überzeugt: „Die Stromnachfrage steigt, die Zukunft ist elektrisch.“

Von Juni an kann die Bevölkerung in der Region Stuttgart zu den Plänen erneut Stellung nehmen – das aber digital. Das Landesplanungsgesetz wurde geändert, nachdem in der Region Neckar-Alb fast 440 000 Einsprüche gegen Standorte eingegangen waren – auf Papier.

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