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Kommunen werden entlastet
Stuttgart. Der vorgelegte Gesetzentwurf hat zwar einen sperrigen Namen, aber die vorgeschlagene Änderung hat allen eingeleuchtet. Ohne größere Diskussion wurde deshalb das Gesetz über die Zusammenarbeit bei der automatisierten Datenverarbeitung, das ADV-Zusammenarbeitsgesetz , von allen Fraktionen gebilligt.
Es ging in der Sache um die doppelte Rückstellung von Pensions- und Beihilfeansprüchen. Diese fällt nun bei “ Komm.one „, dem kommunalen Dienstleister im Bereich der digitalen Datenverarbeitung, weg. Die Doppelung gab es bisher, obwohl die Pensions- und Beihilferückstellungen für die kommunalen Beamten und Versorgungsempfänger in Baden-Württemberg zentral beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg gebildet werden.
Dies führt zu einer Entlastung des kommunalen Haushalte um 25 Millionen Euro und erhöht zugleich den finanziellen Spielraum der Kommunen. Auf diese kommen aufgrund der gesetzlichen Anpassung keinerlei Kosten zu.