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Kommunen legen unterschiedlich lange Karenzzeiten vor Wahlen fest
Kurz vor der Bundestagswahl und anderen Parlamentwahlen gilt in einigen Kommunen eine Karenzzeit, in der Fraktionen des Gemeinderats nicht mehr im Amtsblatt ihre Meinung veröffentlichen. Andere setzen die neutrale Zeit auf drei Monate fest, wieder anderen nur auf zwei Monate. Eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion zeigt, welche Große Kreisstadt und welcher Stadtkreis welche Karenzzeiten festgelegt hat.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs besteht für Staatsorgane im Vorfeld von Wahlen eine Neutralitätspflicht. Dies gilt auch für Verwaltungen und Gemeinderäte sowohl vor Kommunalwahlen als auch vor Parlamentswahlen.